Im Dezember 2005 unterzeichneten Sana, Kassenärztliche Bundesvereinigung und einige Kassenärztliche Vereinigungen ein Memorandum of Understanding. Ein Teilprojekt dieser Kooperationsvereinbarung ist eine abgestimmte Arzneimittelversorgung.
Dass ambulanter und stationärer Sektor im Bereich der Arzneimittelversorgung nur schwer zueinander finden können, hat viele Gründe. Unter anderem spielen die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine große Rolle, ebenso die Verbandspolitik oder die wirtschaftlichen Interessen, etwa seitens Pharmaindustrie und Apotheken. Neben diesen „globalen“ Ursachen lassen sich aber auch ganz konkrete Dinge benennen, die den Niedergelassenen in diesem Zusammenspiel sauer aufstoßen. Eine Befragung der Einweiser hat diese Problemfelder deutlich gemacht. So beklagen die Niedergelassenen, dass
Zur Lösung dieser Probleme haben sich unter der Federführung der KV Nordrhein Vertragsärzte des Kreises Remscheid und Ärzte des Sana-Klinikums Remscheid zusammengesetzt. Das Ziel dieser Treffen: Die Erarbeitung konkreter Maßnahmen, um die Situation der Arzneimittelversorgung für Ärzte, Krankenhaus und Patienten zu verbessern.
Seit Januar 2007 finden diese Treffen regelmäßig statt, und die ersten Erfolge haben sich eingestellt. So wurde vereinbart, dass in den Entlassbriefen künftig die Wirkstoffnamen und die Dosierungseinheit angegeben werden. Dadurch kann der Patient im ambulanten Bereich schnell auf ein günstigeres Präparat umgestellt werden.
Daneben wurde für bestimmte Indikationsfelder eine Basismedikation festgelegt und in einer gemeinsamen Arzneimittelliste festgeschrieben. Diese Liste enthält die Wirkstoffe, die für die zukünftigen Medikationen maßgeblich sein sollen. Für folgende Indikationen gibt es bereits solche Listen:
Festgelegt wurde zudem die Teilnahme der Pharmakotherapieberater der Niedergelassenen an den internen Arzneimittelkommissionssitzungen der Krankenhäuser. Außerdem haben sich die Partner schon ein neues Projekt ausgesucht: die Einführung elektronischer Entlassbriefe.