Noch bis Ostern

Bitte FFP2-Maske beim Arztbesuch

Die geltenden Corona-Einschränkungen können mit dem offiziellen Ende der Corona-Schutzverordnung aufgehoben werden. Für Besucher in Arztpraxen und Krankenhäusern sieht die Bundesverordnung allerdings bis zum 7. April weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske vor.

Fast auf den Tag genau drei Jahre nach der Einführung der Maskenpflicht im Krankenhaus enden am Mittwoch, 1. März 2023, die Corona-Einschränkungen. Ab dann sind Mitarbeitende nicht mehr zum Tragen einer Maske oder zu regelmäßigen Testungen verpflichtet. Anders verhält es sich jedoch für ambulante Patienten. Bis zum 7. April 2023 müssen die Arztpraxen des Sana Gesundheitszentrum Niederlausitz von allen Besuchern und ambulanten Patienten verlangen, eine FFP2-Maske zu tragen. So ist es bundesweit geregelt. Dabei hoffen wir auf das Verständnis und das Verantwortungsgefühl von besuchenden Angehörigen und ambulanten Patienten, der bundesweit einheitlichen Regelung zu folgen.

Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske (gilt noch bis 7. April)

Vor und nach dem Arztbesuch die Hände gründlich mit Seife waschen.

Vielen Dank!