Kommentar von Dr. Uwe Preusker, Herausgeber und Chefredakteur "Klinik Markt Inside"
Die zukünftige Finanzierung der Investitionen ist in den Mittelpunkt des Streits zwischen Bund und Ländern um die Reform des Krankenhausrechts gerückt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verknüpft die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Kliniken mit der Forderung, dass es jetzt zumindest einen ernsthaften Anlauf für einen Wechsel zur monistischen Finanzierung geben soll. Doch die Frage bleibt: Würden damit die Schwächen der Krankenhausfinanzierung beseitigt?
Geht es nach einem Gutachten, das das Bundesgesundheitsministerium zu diesem Thema hat anfertigen lassen, sprechen nahezu alle Argumente für eine Umstellung auf eine monistische Finanzierung. Prof. Dr. Bert Rürup, der das Gutachten zusammen mit Forschern des Berliner IGES-Institutes erstellt hatte, betont vor allem, die Bundesländer hätten sich klammheimlich aus ihrer gesetzlichen Verantwortung für eine ausreichende Finanzierung der Kliniken im Hinblick auf die erforderlichen Investitionsmittel zurückgezogen. Anstelle der derzeit 2,7 Milliarden Euro, die die Länder jährlich noch an Investitionsmitteln aufbringen, seien in jedem Fall rund fünf Milliarden Euro erforderlich.
Rürup legt damit den Finger in eine Wunde, die schon lange existiert: Die Bundesländer haben bereits faktisch eine Art duale Monistik geschaffen: Sie selbst geben immer weniger Geld – wohl wissend, dass dies die Krankenhäuser dazu zwingt, die weiteren erforderlichen Investitionsmittel aus anderen Quellen zu beschaffen.
Die bisherige Einzelförderung hat aber noch andere Schwachpunkte als lediglich das ständig zurückgehende finanzielle Volumen: Jede Einzelfördermaßnahme wirkt sich in einem zunehmend wettbewerblich ausgestalteten Krankenhaussystem direkt wettbewerbsverzerrend aus! Denn die Klinik, die eine große Einzelmaßnahme gefördert bekommt, ist für eine Reihe von Jahren natürlich im Vorteil gegenüber den im Wettbewerb stehenden Kliniken, die im gleichen Zeitraum nicht gefördert werden. Hier schafft das von NRW eingeführte System der Baupauschale Abhilfe – ebenso wie das von Rürup vorgeschlagene System der Zuschläge zu den abgerechneten DRGs.
Das Rürup-Modell weist dennoch eine zentrale Lücke auf: Es will auf jede Übergangsregelung verzichten. Damit aber würden Kliniken, die in jüngster Zeit mit umfangreichen Einzelmaßnahmen gefördert wurden, dauerhaft Wettbewerbsvorteile erlangen. Hier sollte nachgebessert werden. Vorbild könnte hier wieder Nordrhein- Westfalen sein, wo die Baupauschale in einer Übergangszeit von der Höhe der erhaltenen Einzelförderung abhängig gemacht wird.
Doch wie auch immer die Entscheidung für Dualistik oder Monistik letztlich ausfallen wird: Krankenhäuser, die nicht wirtschaftlich arbeiten, werden unter dualer ebenso wie unter monistischer Finanzierung in Probleme geraten. Denn auch die preiswertesten Kredite sowie staatliche Zuschüsse werden dauerhaft kein Ersatz für gutes Management und hervorragende medizinische Qualität sein. Unter gerechten Finanzierungsbedingungen werden sich gut geführte Häuser Vorteile im Wettbewerb verdienen können, mit denen sie einen Investitionsvorsprung erzielen. Davon profitieren letztlich die Patienten, erhalten sie doch auf diese Weise bessere Leistungen. Das ist übrigens auch ein Grund, weshalb Deutschland in Zukunft weiterhin eine Pluralität unter den Klinikträgern braucht: Sie bietet ideale Voraussetzungen, um im Wettbewerb miteinender zu den wirtschaftlichsten Lösungen zu kommen.