Sana Blaubuch

38 sind im späten Jahrhundertsommer auch die Dis- kussionen um eine neue Gesundheitsreform, die den charmanten Namen «Gesundheitsmodernisie­ rungsgesetz» trägt. Nach zähemRingen einigen sich die rot-grüne Regierungskoalition und die CDU/CSU-Opposition darauf, das Gesetzespaket der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt Anfang 2004 in Kraft zu setzen. Viel Wirbel ver- ursacht vor allem die vorgesehene Praxisgebühr von zehn Euro, die gesetzlich Versicherte nun pro Quartal beimArztbesuch hinblättern müssen. We- nig öffentlicheAufmerksamkeit erregen dagegen zwei Gesetzespunkte, die dem stationären Sektor bislang verwehrte Freiheiten eröffnen. Erstens dürfen Krankenhäuser ab 2004 auch im ambulanten Bereich hoch spezialisierte fach- ärztliche Leistungen anbieten, etwa Strahlentherapie für Krebspatienten. Davon sollen vor allemPatien­ ten im ländlichen Raum profitieren, wo die medi- zinische Versorgung durch niedergelassene Fachärzte oft nicht ausreicht. Zweitens wird die Einrichtung medizinischer Versorgungszentren nun ausdrücklich gefördert—auch dies mit dem Ziel, den ambulanten und stationären Sektor en- ger zu verzahnen, um die Gesundheitsversorgung effizienter zu machen. Mit beiden Regelungen soll künftig rasch zusam- menwachsen, was jahrelang streng voneinander ferngehalten wurde. Im Westen Deutschlands galt die Trennung zwischen ambulanter und sta- tionärer Versorgung traditionell als heilige Kuh, die von den jeweiligen Interessengruppen eifer- süchtig verteidigt wurde. Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser scheuten den gegenseitigen Wettbewerb und setzten sich vehement dafür ein, dass die Grenzen ihres jeweiligen Hoheitsgebiets gesetzlich geschützt blieben. Im Gesundheitswe- sen der DDR dagegen waren der ambulante und stationäre Sektor durch das Konzept der Polikli- niken per staatlicher Verfügung eng miteinander verzahnt. Mit der Wende verschwanden diese Kliniken zunächst fast völlig von der Bildfläche, doch nun taucht die Idee mit marktwirtschaftli- chem Vorzeichen wieder auf. Behandlung aus einem Guss Mit der neuen Gesetzgebung dürfen Kliniken ab 2004 eigene Angebote für die ambulante Ver- sorgung betreiben oder Ärztehäuser auf ihrem Areal errichten. Der Sana Klinikverbund ge- hört zu den ersten Unternehmen der Gesund- heitsbranche, die solche integrierten Versor- gungsmodelle ins Leben rufen: Das Klinikum in Bergen etwa startet im Juli 2004 das Mo- dellprojekt « Gesundheitsinsel Rügen ». Zum neuen Versorgungsnetzwerk gehören niederge- lassene Ärzte, Rehakliniken, das Deutsche Rote Kreuz, Apotheken und das Sana-Krankenhaus Rügen. Das Konzept der regionalen Vernetzung im Dienste der besseren und effizienteren Ge- sundheitsversorgung bewährt sich. Heute um- fasst das Netzwerk mehr als 70 Partner und macht Rügen zu einer guten Adresse für den Gesundheitstourismus. Heiße Debatten Gesundheitsministerin Ulla Schmidt kämpft im Rekordsommer 2003 um ihre Gesetzesreform. S ta r k e s N e t z we r k Dr. Josef Beutelmann Vorsitzender des Aufsichtsrats 2003 bis heute.

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