Zielsetzung

Förderung der Gesundheit durch Bewegung mit einem Dienstrad.

BESCHREIBUNG

Ihre Gesundheit liegt Sana am Herzen. Daher haben alle Mitarbeiter der Sana Kliniken AG sowie der dem Rahmenvertrag beigetretenen Tochtergesellschaften die Möglichkeit, in Kooperation mit Company Bike kostengünstig ein Dienstrad zu leasen.

Die Fahrräder können sowohl für den Weg zur Arbeit als auch privat genutzt werden. Und um nicht allein radeln zu müssen, kann auch für die Partnerin/den Partner oder ein weiteres Familienmitglied zu den gleichen Konditionen ein zweites Rad geleast werden.

Das Dienstrad-Modell funktioniert wie folgt:
Die Mitarbeiter suchen sich ihr persönliches Traumrad über das Firmenrad-Portal aus, welches über das Intranet und die SanaDaily-App zugänglich ist. Sie erhalten dort eine individuelle Berechnung des Fahrradpreises, können sich so einen Überblick über Ihren Preisvorteil verschaffen und stoßen selbst den Bestellprozess an.
Per E-Mail erhalten Sie anschließend den Vertrag. Dieser muss ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben in der zuständigen Personalabteilung abgegeben werden. Hier wird die Teilnahmeberechtigung geprüft und die Bestellung final freigegeben. Anschließend wird das Wunschrad verbindlich beim Hersteller bestellt.
Nach Auslieferung des Leasingrades wird die monatliche Nutzungsrate im Wege der Gehaltsumwandlung abgewickelt. Dies mindert das zu versteuernde Einkommen.

Die Vorteile im Überblick:

  • Bequeme Zahlung durch Gehaltsumwandlung
  • Integrierter Rundumschutz und Jahresinspektion - Arbeitgeber trägt die Kosten
  • Die Räder können auch ohne Einschränkung privat genutzt werden
  • Es gibt ein großes Sortiment aus über 2.500 Modellen, mit und ohne Antrieb
  • Nach drei Jahren kann ein neues Rad geleast werden
  • Das aktuell geleaste Rad kann zum Ende der Laufzeit zurückgegeben oder zu einem attraktiven Preis privat übernommen werden

WEITERE INFORMATIONEN

Termine:
jederzeit nutzbar
Kosten:
Die monatliche Nutzungsrate hängt vom ausgesuchten Modell ab.
Ansprechpartner:
Susanne Schmidt
Sonstiges:

Sie versteuern 1% des geviertelten, auf volle Hundert Euro abgerundeten UVPs jedes Dienstrads als geldwerten Vorteil. Diese vergünstigte Regelung der Versteuerung gilt für Diensträder, die erstmalig ab dem Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2030 in die Gehaltsumwandlung des Mitarbeiters eingehen.

Diensträder, welche bereits vor Januar 2019 in der Gehaltsumwandlung berücksichtigt wurden, versteuert der Mitarbeiter nach wie vor mit 1 % vom Listenpreis des Fahrrads als geldwerten Vorteil.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber für die Nutzungsrate haftet. Daher gibt es Teilnahmevoraussetzungen (bestandene Probezeit, aktives unbefristetes Arbeitsverhältnis).

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