Ziel einer Betriebsvereinbarung ist es, die Arbeitssicherheit zu erhöhen, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, den Suchtmittelmissbrauch (Alkohol, Medikamente, Drogen) abzuschaffen sowie allen Beteiligten verbindliche Richtlinien an die Hand zu geben, den Betroffenen nach Möglichkeit zu helfen und die Gleichbehandlung aller Betroffenen sicherzustellen.
Der Genuss von Alkohol bzw. Suchtmitteln während der Arbeit ist mit der Ordnung und Sicherheit im Sana HANSE-Klinikum Wismar nicht vereinbar und daher unbedingt zu unterlassen
Der durch die Geschäfsführung und den Betriebsrat bestellte Suchtbeauftragte hat die Aufgabe, mit den suchtgefährdeten oder suchtkranken Mitarbeitern Beratungsgespräche zu führen oder sie an Beratungsstellen zu verweisen. Der Suchtbeauftragte unterbreitet darüber hinaus Vorschläge für die betriebliche Aufklärung über Suchtkrankheiten, wirkt an der Koordinierung von Schulungsmaßnahmen für Vorgesetzte mit und bietet Konzepte zur Suchtprävention an.