Die nach BGW empfohlenen Schuhe sollen die Beschäftigten vor Unfällen und Schädigungen des Bewegungsapparates schützen.
Die für das Klinikum zuständige Berufsgenossenschaft (Unfallversicherer), die BGW beschreibt den Arbeitsschuh für die Klinikbereich folgendermaßen:
• Vorne: geschlossen (Schutz von Weichteilverletzungen)
• Hinten: geschlossen (Fersenkappe für seitlichen Halt)
• Schuhsohle: gut profiliert, auf nassen Böden und Treppen rutschhemmend, große Auftrittsfläche
• Spannweite: regulierbar
• Absatzhöhe: max. 2 Zentimeter
• Schuhmaterial: wasserabweisend, atmungsaktiv, desinfizierbar
• Fußbett: anatomisch geformt
• Dämpfungssystem: reduziert Aufprallkräfte
Um dies zu unterstützen hat das Klinikum mit einem Arbeitsschanbieter einen Vertrag abgeschlossen, üben den die Mitarbeiter/-innen, die dort bestellen 34% Kostenersparnis haben.
Zudem wurde für die Gesundheits- und Krankenpflegeschüler eine zusätzliche Bezuschussung durch das Klinikum vereinbart:
Die SchülerInnen sollen zu Beginn der Ausbildung (im Einführungsblock) das benötigte Schuhwerk nach diesen Bestimmungen anschaffen und ihrer Kursleitung vorstellen. Entspricht das angeschaffte Schuhwerk der Dienstvereinbarung, dokumentiert die Kursleitung dies im Formular zur „Bestätigung der Anforderung der BGW für Azubis“ und leitet dies mit angehefteter Kaufquittung an die/den zuständige/n Personalsachbearbeiter/in des PM weiter. Der/Die zuständige Personalsachbearbeiter/in veranlasst einmalig eine Sachleistung Höhe von 10,- € für den entsprechenden Auszubildenden.