Verhinderung von Überlastung bei Beschäftigten durch Nachtarbeit, präventives und reaktives Angebot zur Unterstützung von Mitarbeitern
Schlafen – so essentiell wie Essen und Trinken. Und doch wird dem Schlaf oft weniger Aufmerksamkeit gewidmet als notwendig wäre. Zu wenig Schlaf, unruhiger Schlaf, Wachphasen, Einschlafstörungen, Alpträume – all dies verhindert, dass wir ruhig schlafen und erholt aufwachen.
Beschäftigte mit Schicht- oder Nachtarbeit können von Schlafstörungen besonders betroffen sein. Deshalb bietet das RKK in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt eine Schlafsprechstunde an. Dabei geht es um die Beurteilung aus medizinischer Sicht, ob die Tätigkeit für den Beschäftigten unbedenklich ist. Hierbei handelt es sich um eine Angebotsuntersuchung, d.h. die Teilnahme ist freiwillig und keine Voraussetzung für eine Ausübung der Tätigkeit. Angesprochen sind alle Beschäftigten, welche mindestens 48 Mal im Jahr länger als drei Stunden nachts arbeiten (23 bis 6 Uhr).