Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchungen wird die Beschäftigungsfähigkeit erkannt bzw. arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig festgestellt.
Mitarbeiter/-innen werden in festgelegten Abständen zu den betriebsärztlichen Untersuchungen eingeladen. Diese Untersuchungen unterscheiden sich je nach Tätigkeitsbereich. Zusätzlich können Mitarbeiter/-Innen auch weitere Termine wahrnehmen (z.B. Beratungstermin Schwangerschaft, Wiedereingliederungsgespräche etc.).