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Patient:innen können unter folgenden Voraussetzungen Besuche erhalten:
- Die Corona-Testpflicht im Krankenhaus wird für Besucher:innen zum 01. März 2023 aufgehoben.
- Jede:r Besucher:in muss eine FFP2 (oder KN95-Maske) tragen - sowohl im gesamten Haus als auch in den Patientenzimmern.
- Auf den Zimmern sowie in allen übrigen Bereichen des Hauses gelten die Hygieneregelungen sowie die Einhaltung des Sicherheitsabstands.
- Es sind keine Besuche durch Personen gestattet, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen oder die in Zusammenhang mit dem Coronavirus einer Quarantäne unterliegen.
Wir bitten alle Besucher:innen bei coronaspezifischen Symptomen zu Hause zu bleiben und vor Besuch einen Selbsttest durchzuführen.