Im Sana Klinikum Offenbach gilt ein generelles Besuchsverbot. Ausnahmeregelungen und Sterbegleitung sind nach Rücksprache mit dem behandelnden Chef- oder Oberarzt möglich. Alle Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen und am Eingang einen tagesaktuellen, negativen Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) eines offiziellen Testzentrums nachweisen. Besucher und Begleitpersonen ambulanter Patienten müssen ihre FFP2-Maske selbst mitbringen. Alle detaillierten Regelungen finden Sie im Folgenden.
Regelungen für Besucher, ambulante Patienten und BegleitpersonenAktuelle Corona-Maßnahmen
Aktuelle Besuchsregelungen
Stand 01.07.2022: Die aktuellen Besuchsregelungen kompakt im Überblick.
Im Sana Klinikum gilt ein generelles Besuchsverbot. Ausnahmeregelungen und Sterbegleitung sind nach Rücksprache mit dem behandelnden Chef- oder Oberarzt möglich.
Alle Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen und am Eingang einen tagesaktuellen, negativen Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) eines offiziellen Testzentrums nachweisen.
Bitte bringen Sie die FFP2-Maske selbst mit.
Darüber hinaus sind Besuche für folgenden Personengruppen möglich:
Neugeborene im Kreißsaal und auf der Wöchnerinnenstation - eine Person
Kinderklinik - ein Elternteil
Besucher der Palliativpatienten - nach Abstimmung
im Sterbeprozess befindliche Patienten - nahe Angehörige
Seelsorgerinnen und Seelsorger
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare
sonstige Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist
geschäftsbezogene Besucher wie bspw. Dienstleister, Vertreter, Techniker von Drittfirmen. Hinweis: Diese Personen müssen wie alle anderen Besucher einen negativen Testnachweis (Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden) vorweisen sowie während des Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Gegegebenfalls sind Fremdfirmenausweise erforderlich, diese werden über die beauftragenden bzw. empfangenden Personen des Sana Klinikums Offenbach zur Verfügung gestellt.
nur nach vorheriger Terminvereinbarung: Personen zur Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen einer rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung
von diesen Grundsätzen abweichend kann der behandelnde Arzt im medizinisch begründeten, besonderen Ausnahmefall den Besuch durch einen nahen Familienangehörigen gestatten.
Wenn Sie in unserem Klinikum einen Patienten besuchen möchten, erheben wir folgende Informationen von Ihnen:
Name, Vorname
Adresse/Telefonnummer
Datum und Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens des Klinikums
Sollten Sie mit der Erfassung dieser Daten nicht einverstanden sein, dürfen wir Sie nicht einlassen. Weitere Informationen zu den Informationspflichten und dem Datenschutz finden Sie hier.
Versorgung der Angehörigen
Sie können Ihre Angehörigen, die bei uns stationär aufgenommen sind, weiterhin mit Dingen des täglichen Lebens versorgen, möglichst auf das Minimum reduziert:
- Wäsche, Bücher, Hygieneartikel
- keine Lebensmittel
Unser Transportdienst nimmt die Sachen an Empfang gerne bis 18 Uhr entgegen und bringt sie direkt auf Station zu den Patienten.
- Bargeld
Maximal 50 € Bargeld können Sie z.B. für eine Medienkarte, in verschlossenem Umschlag abgeben (möglichst in kleinen Scheinen oder auch Münzgeld). Sie erhalten dafür eine Quittung.
Die Einhaltung des Besuchsverbotes wird durch einen Sicherheitsdienst am Haupteingang des Klinikums gewährleistet. Alle anderen Eingänge sind bis auf weiteres geschlossen.
Angehörigen Sprechstunden:
Sie möchten erfahren, wie es Ihrem nahen Angehörigen geht. Hier finden sie alle Kontakte auf einen Blick: Angehörigensprechstunde
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Zutrittsregelung für ambulante Patienten und Begleitpersonen
Im Sana Klinikum Offenbach gelten folgende Zutrittsregelungen:
Ambulante Patientinnen und Patienten
- Ausfüllen der Corona-Checkliste
- Tragen einer FFP2-Maske
- Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus
Weigern sich ambulante Patientinnen und Patienten eine Maske zu tragen oder ist dies aufgrund der Art des Eingriffs/der Untersuchung nicht möglich, müssen sie einen negativen PCR-Test vorlegen (nicht älter als 48 Stunden).
Ambulante Begleitpersonen müssen vorab angemeldet sein und ebenfalls eine Checkliste ausfüllen sowie die FFP2-Maske tragen. Für geimpfte und/oder genesene Personen entfällt der negative Antigen-Testnachweis.
Begleitpersonen ambulanter Patientinnen und Patienten, die weder geimpft noch genesen sind, benötigen weiterhin einen negativen Antigen-Testnachweis. Besucher mit einer Ausnahmegenehmigung (eine Person) - 2G-Plus-Regel (geimpft oder genesen + negativer tagesaktueller Antigentest) und FFP2-Maske. Außer der angemeldeten Begleitperson erhalten keine weiteren Personen Zutritt.
AOZ - 3G-Regel und FFP2-Maske
Kreißsaal: Ambulante Vorstellung, Geburtsberatung werdende Mütter und Begleitperson - 3G-Regel und
FFP2-Maske
Im Notfall erfolgt eine Testung von der werdenden Mutter und Begleitperson im Kreißsaal.
SPZ - Kinder unter 6 Jahren keine Vorgaben
Kinder ab 6 Jahren mit MNS und Vorlage des Testhefts der Schule
Für Begleitpersonen gilt die 3G-Regel und FFP2-Maske
Wichtige Hygieneregeln
- Händedesinfektion. Bitte desinfizieren Sie sich beim Zutritt und Verlassen der Klinik die Hände sowie nach dem Toilettengang
- 1,5 m bis 2 m Abstandsregelung