Unsere Maßnahmen - Ihre SicherheitCorona-Virus

Begleitpersonenregelung im Krankenhaus vom Roten Kreuz Bad Cannstatt

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucherinnen und Besucher,

wir bitten zur Reduzierung von Kontakten und zum Schutz unserer Mitarbeitenden sowie unserer Patienten und Patientinnen darum, nur dann eine Begleitperson mitzubringen, wenn dies aus medizinischen oder persönlichen Gründen zwingend erforderlich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Besuchsregelung im Krankenhaus vom Roten Kreuz Bad Cannstatt

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,

aufgrund der neuen Corona-Verordnung möchten wir Sie über das aktuelle und verbindliche Vorgehen ab dem 1.3.2023 am Krankenhaus vom Roten Kreuz informieren:
  - Für Besucher ist kein Testnachweis mehr erforderlich. 
  - Ein Besuch kann zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr stattfinden.
  - Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen, voraussichtlich bis zum 7.4.2023.

Diese Maßnahmen dienen sowohl Ihrem eigenen Schutz als auch dem Schutz Ihrer Angehörigen, anderer Patienten sowie der Krankenhausmitarbeiter. Alle Besucher werden gebeten, die Festlegung zum Schutz der Patienten zu beachten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Regelung für Patientinnen und Patienten

Ab dem 1.3.2023 gilt für Patientinnen und Patienten am Krankenhaus vom Roten Kreuz folgende Regelung:
  -  Keine Maskenpflicht für Patienten (Ausnahme bei Isolation)
  -  Anlassbezogene Testung, d.h. wenn COVID-typische Symptome vorliegen wird in den Ambulanzen und vor der stationären Aufnahme sowie auf den Stationen im Laufe des Aufenthaltes getestet
  -  Bei positivem Ergebnis des PCR-Tests erfolgt eine Isolation bis zum negativen PCR Nachweis.

Weiterführende Informationen