Mitarbeitern, die auf eine Sehhilfe angewiesen sind, kann eine Bildschirmarbeitsplatzbrille die Arbeit erleichtern und gesundheitlichen Beschwerden vorbeugen.
Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter, welche regelmäßig arbeitsmedizinisch betriebsärztlich untersucht werden und bei denen der medizinische Bedarf durch den betriebsärztlichen Dienst bescheingt wurde.
Der Arbeitnehmer lässt die Brille anfertigen und begleicht zunächst die Kosten. Danach ist ein schriftlicher Antrag auf Erstattung der Kosten unter Einreichung der Belege (Rechnung und Einschätzung des Betriebsarztes) bei der Personalabteilung zu stellen. Zahlung der Erstattung mit der nächsten Gehaltsabrechnung.