Mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz gilt ab 1. März 2023 für Besucher in Krankenhäusern (nur) eine Maskenpflicht.
Ebenso müssen Patienten, die eine Arztpraxis (MVZ) besuchen, eine Maske tragen.
Sowohl die Testpflicht als auch Einschränkungen über Häufigkeit von Besuchen sind aufgehoben. Bitte beachten sie weiterhin die Hygienehinweise.