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Aktuelle InformationenCoronavirus

FFP2-Maske und frei von Krankheitssymptomen: Aktuelle Besuchsregelungen

Mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz gilt ab 1. März 2023 für Besucher in Krankenhäusern (nur) eine Maskenpflicht.

Ebenso müssen Patienten, die eine Arztpraxis (MVZ) besuchen, eine Maske tragen.

Sowohl die Testpflicht als auch Einschränkungen über Häufigkeit von Besuchen sind aufgehoben. Bitte beachten sie weiterhin die Hygienehinweise.

Bitte beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln

Die allgemeinen Hygieneregeln sind zum Schutze unserer Patientinnen und Patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:

  • Beachtung der Husten- und Nies-Etikette: Verwendung von Einmal-Taschentüchern auch zum Husten und Niesen, alternativ niesen oder husten in die Ellenbeuge.
  • Sorgfältige Händehygiene: Häufiges Händewaschen (30 Sekunden mit Wasser und Seife, anschließend gründliches Abspülen) und Nutzung einer Händedesinfektion vor dem Betreten und beim Verlassen der Einrichtung
  • Möglichst die Schleimhäute im Gesichtsbereich (Augen, Mund etc.) nicht mit ungewaschenen Händen berühren
  • Werfen Sie Müll nicht arglos weg, nutzen Sie dafür die von uns vorgesehenen Abwurfbehälter innerhalb der Einrichtung.