Nach dem Aufenthalt

Zuzahlung

Bei gesetzlichen Krankenversicherten ist das Krankenhaus verpflichtet, innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage einen Eigenanteil zu verlangen und an die zuständige Krankenkasse weiterzuleiten. Zahlen Sie diesen Betrag bitte spätestens am Tag Ihrer Entlassung in der Kasse ein. Sie befindet sich im Erdgeschoss der Rehaklinik (Haus 9).

  • Öffnungszeiten: Montag – Freitag  12:30 bis 14:30 Uhr
  • Telefon: 033055 5-1205