Eine Überweisung oder Einweisung ist nicht notwendig. Private Krankenversicherungen erstatten ihren Mitgliedern in der Regel die Kosten. Gesetzlich versicherte Patienten können die Chefarzt- beziehungsweise Privatsprechstunde zwar nutzen, müssen die damit verbundenen Kosten jedoch selbst tragen.

Ambulanzen & Sprechstunden mit einem spezialisierten Team
Wirbelsäulenchirurgie: Experten-Sprechstunden in Köln
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Behandlung in der Wirbelsäulenchirurgie im Sana Dreifaltigkeits-Krankenhaus Köln. Bei der Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Das bedeutet: Ambulante Behandlungsmöglichkeiten bei den niedergelassenen (Fach-)Ärzten müssen zunächst ausgeschöpft sein, bevor eine Behandlung im Krankenhaus in Frage kommt. Unter Berücksichtigung dessen bieten unsere Rückenspezialisten gerne folgende Sprechstunden an:
Privatsprechstunde
Kontaktmöglichkeiten für die Privatsprechstunde
Sprechzeiten
Dienstags (nach Vereinbarung)
Eine vorherige Terminabsprache ist unbedingt notwendig.
Terminvereinbarung
Simone Drees
Tel.: 0221 94071-1048
Fax: 0221 94071-1049
wirbelsaeulentherapie-koeln@sana.de
KV-Sprechstunde / ErmächtigungssprechstundeSprechstunde für gesetzlich Krankenversicherte
Sie können sich bei Erkrankungen der Wirbelsäule ambulant in der Sprechstunde bei Dr. med. Biren Desai, Chefarzt der Klinik für chirurgische und konservative Wirbelsäulentherapie, vorstellen. In dieser werden konsiliarische Beratungen eines niedergelassenen Vertragsarztes und, wenn notwendig, Untersuchungen unter Berücksichtigung ambulant erworbener und mitgegebener Befunde durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass die Behandlung/Untersuchung nur auf Überweisung eines Facharztes für Chirurgie, Orthopädie, Unfallchirurgie, Neurochirurgie sowie physikalische und rehabilitative Medizin erfolgen kann. Bitte bringen Sie daher zu Ihrer ersten Vorstellung bereits eine Überweisung mit. Andernfalls können Sie in der Sprechstunde nicht behandelt werden.
Vor- und nachstationäre Sprechstunden
Wenn Ihr niedergelassener Arzt einen stationären Aufenthalt für notwendig erachtet, da in Ihrem Fall die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, stellt er Ihnen einen Einweisungsschein für das Krankenhaus aus. Diese Einweisung gilt für eine eventuell notwendige vorstationäre Abklärung, den eigentlichen stationären Krankenhausaufenthalt sowie für eine nachstationäre Behandlung zur Sicherung des Behandlungserfolgs.
Kontaktmöglichkeiten
KV-Sprechstunde
Terminvereinbarung notwendig!
Dienstags 8.30 bis 15.00 Uhr
Freitags 8.30 bis 13.00 Uhr
Vor- und nachstationär
nach Vereinbarung
Terminvereinbarung
täglich 8.30 bis 15.00 Uhr
über unser Terminbüro
Terminbüro
Telefon: 0221 94071-239
Fax: 0221 94071-470
ambulanz-koeln@sana.de