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Ambulanzen & Sprechstunden in der Hüft- und Knie-Endoprothetik

Expertensprechstunden für Ihr Anliegen

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Behandlung im Sana-Dreifaltigkeits-Krankenhaus Köln. Bei der Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Das bedeutet, dass mit wenigen Ausnahmen zunächst die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten bei den niedergelassenen (Fach-) Ärzten ausgeschöpft sein müssen, bevor eine Behandlung im Krankenhaus in Frage kommt. Unter Berücksichtigung dessen bietet unsere Klinik Ihnen gerne folgende Sprechstunden an:

Privatsprechstunde

Eine Überweisung oder Einweisung ist hierfür nicht notwendig. Private Krankenversicherungen erstatten ihren Mitgliedern die Kosten in der Regel. Gesetzlich versicherte Personen können die Chefarzt- beziehungsweise Privatsprechstunde zwar nutzen, sie müssten die Kosten jedoch selber tragen.

Die Sprechzeiten werden donnerstags nach Vereinbarung angeboten. Eine vorherige Terminabsprache ist unbedingt vonnöten.

Terminvereinbarung

Sprechzeiten
Donnerstags (nach Vereinbarung)

Eine vorherige Terminabsprache ist unbedingt notwendig.

Sekretariat
Kristina Hepting

Telefon: 0221 94071-228
Fax: 0221 94071-473
endoprothetikzentrum-koeln@sana.de

(KV-Sprechstunde / Ermächtigungssprechstunde)Sprechstunde für gesetzlich Krankenversicherte

Sie können sich ambulant in der Sprechstunde bei unserem ermächtigten Arzt Dr. med. Stefan A. Höllriegl, Chefarzt der Klinik für Hüft- und Knieendoprothetik zur Durchführung einer konsiliarischen Beratung eines niedergelassenen Vertragsarztes und erforderlichenfalls Untersuchung unter Berücksichtigung ambulant erworbener und mitgegebener Befunde vorstellen.

Bitte beachten Sie, dass die Behandlung/Untersuchung nur auf Überweisung eines Facharztes für Chirurgie, Orthopädie sowie physikalische und rehabilitative Medizin erfolgen kann. Bitte bringen Sie daher zu Ihrer ersten Vorstellung bereits eine Überweisung mit. Andernfalls können Sie in der Sprechstunde nicht behandelt werden.

Vor- und nachstationäre Sprechstunden

Wenn Ihr niedergelassener Arzt einen stationären Aufenthalt für notwendig erachtet, da in Ihrem Fall die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, stellt er Ihnen einen Einweisungsschein für das Krankenhaus aus. Diese Einweisung gilt für eine eventuell notwendige vorstationäre Abklärung, den eigentlichen stationären Krankenhausaufenthalt, sowie auch für eine nachstationäre Behandlung zur Sicherung des Behandlungserfolgs.

Terminvereinbarung über unser Terminbüro

KV-Sprechstunde
Terminvereinbarung notwendig!

Donnerstags 8.00 bis 14.00 Uhr

Vor- und nachstationär

nach Vereinbarung

Terminvereinbarung
täglich 8.30 bis 15.00 Uhr

über unser Terminbüro

Terminbüro

Telefon: 0221 94071-239
Fax: 0221 94071-470
ambulanz-koeln@sana.de