Aufnahmeverfahren
Die Rehaberatung klärt mit Ihnen im Regelfall bereits bei der OP-Terminierung oder spätestens zu Beginn eines akutstationären Aufenthaltes in der Fachabteilung Orthopädie/Unfallchirurgie, ob im Anschluss Rehabilitationsbedarf im Sinne einer Anschlussheilbehandlung (AHB) besteht und leiten das Reha-Antragsverfahren bei dem entsprechenden Kostenträger ein. Sind zu dem gewünschten Zeitpunkt in Ihrer Wunsch-Reha entsprechende Zimmer frei, so kann der anstehende Reha-Aufenthalt umgehend geplant werden.
