Kooperation Fahrschule

Zusammenarbeit mit einer Behindertenfahrschule

Für viele Patienten, die durch die neurologische Grunderkrankung in ihrer Mobilität behindert sind, bedeutet die Möglichkeit, selbst einen PKW fahren zu können, die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Außerdem ist die Benutzung eines Kraftfahrzeugs oft die einzige Möglichkeit, um überhaupt am Arbeitsleben teilnehmen zu können.

Das neurologische Rehabilitationszentrum Quellenhof bietet in enger Zusammenarbeit mit einer speziellen Kraftfahrzeugberatungsstelle für Behinderte nebst angeschlossener Fahrschule die Möglichkeit, die entsprechenden Maßnahmen der Beratung, zur evtl. notwendigen Umschreibung der Fahrerlaubnis und zur Adaption des Fahrzeugs durchzuführen. Die medizinische und psychologische Begutachtung hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit kann ebenso erfolgen wie die Erstellung eines technischen Gutachtens durch einen Sachverständigen.

Die praktische Erprobung verschiedener Hilfsmittel der Pkw-Benutzung ist ebenso möglich wie das Erlernen der speziellen Transfertechniken im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug.