Rummelsberg

Krankenhaus Rummelsberg beschließt generelles Besuchsverbot

Rummelsberg.  Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sieht sich das Krankenhaus Rummelsberg gezwungen, ab Samstag, 31. Oktober 2020, ein Besuchsverbot auszusprechen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sind Sonderregelungen möglich. Wie lange das Besuchsverbot anhält, hängt von der Entwicklung der Infektionszahlen ab.

„Wir verstehen, dass diese Einschränkung für Patienten und deren Angehörige schwierig ist. Aber wir ergreifen diese Maßnahmen ausschließlich aufgrund des stetig steigenden Inzidenzwertes, um eine unkontrollierte Einstreuung des Coronavirus in unser Haus zu reduzieren. Der Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten hat immer oberste Priorität für uns“, so Frank Stauch, Geschäftsführer am Krankenhaus Rummelsberg.

 „Ausnahmen des Besuchsverbots gibt es weiterhin in begründeten Fällen“, betont der Ärztliche Direktor Prof. Dr. med. Richard Stangl. Dazu zählen der Besuch von Kindern, bei Sterbenden und bei schwer dementen Patienten, welche nur durch Angehörige geführt werden können. Allerdings gelte auch für diese Ausnahmefälle: Maskenpflicht, Abstandsgebot und Händedesinfektion.

„Die Sorgen und Nöte der Angehörigen können wir gut verstehen, und auch, dass diese Einschränkungen in Einzelfällen schwer nachzuvollziehen sind. Sie sind aber notwendig, um die Sicherheit aller, der Angehörigen, Patienten und Mitarbeiter, gleichermaßen sicherzustellen. Grundsätzlich ist es uns sehr wichtig, regelmäßige Besuche der Patienten durch ihre Angehörigen zu ermöglichen. Wir werden daher versuchen, diese Limitierung wieder zu lockern, sobald dies möglich ist“, so Prof. Dr. med. Richard Stangl. Abschließend beruhigt Geschäftsführer Frank Stauch die Patienten, bei denen in Kürze ein Eingriff am Krankenhaus Rummelsberg ansteht: „Wir testen seit geraumer Zeit alle unsere Patienten im Vorfeld der stationären Aufnahme auf das Coronavirus.“

Krankenhaus Rummelsberg GmbH
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