Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung sind Personen, die beruflich mit ionisierender Strahlung umgehen, zu unterschiedlichen Schulungen verpflichtet.
Die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung verlangen eine Aktualisierung der Fachkunde bzw. der Kenntnisse mindestens alle 5 Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme z.B. an einer anerkannten Kursveranstaltung. Hierzu bieten wir Ihnen den folgenden Kurs an.