Duisburg

Kostenfreies Hörscreening für Neugeborene

Klinikum Duisburg beteiligt sich am NRW-Verbundprojekt Neugeborenen-Hörscreening

Ab sofort bietet das Klinikum Duisburg als einziges Krankenhaus in der Region im Rahmen des NRW-Verbundprojektes für alle im Klinikum Duisburg Neugeborenen ein kostenfreies Hörscreening an. Das NRW-weite Projekt hat zur Zielsetzung, das Hörscreening als Kassenleistung anerkennen zu lassen. Damit würden zukünftig alle Kinder mit angeborenen Hörschäden untersucht und können im Falle einer festgestellten Hörschädigung sofort eine Therapie erhalten. 

Das Projekt

Die Uniklinik Köln hat gemeinsam mit den Unikliniken Aachen, Bonn und Düsseldorf ein Verbundprojekt gestartet, bei dem sämtliche Neugeborenen mit Hilfe eines Hörscreenings im Hinblick auf vorliegende Hörschäden getestet werden sollen.

Nach Schätzungen kommen etwas 1 bis 2 Neugeborene mit einer behandlungsbedürftigen Schwerhörigkeit zur Welt. Damit stellen Hörstörungen die häufigste angeborene Sinnesbehinderung dar. Da wirksame Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, kann eine früh erkannte angeborene Schwerhörigkeit in der Regel gut kompensiert werden.

Die Behandlung sollte so früh wie möglich erfolgen, um die physiologischen Phasen der Hörbahnreifung und Lautsprachentwicklung optimal zu nutzen. Die Folgen einer nicht rechtzeitig behandelten Hörstörung sind in Abhängigkeit vom Grad der Hörstörung neben einer eingeschränkten bis ausbleibenden Lautsprachentwicklung auch kognitive, emotionale oder psychosoziale Störungen. Folglich nimmt die Früherkennung eine Schlüsselfunktion in der Therapie und Rehabilitation angeborener Schwerhörigkeit ein.

Versorgungsbedürftige Hörstörungen werden in Deutschland ohne ein flächendeckendes Früherkennungsprogramm mit regelhafter namentlicher Nachverfolgung von auffälligen oder noch nicht getesteten Kindern in der Regel erst nach zweieinhalb Jahren oder später entdeckt. So lag 2004 der Erstverdacht für eine Hörstörung im Alter von 27 Monaten, die fachärztliche Bestätigung im Alter von 36 Monaten. Gering ausgeprägte oder einseitige Hörstörungen werden häufig erst bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellt. Da in vielen Fällen noch einige Monate bis zum Therapiebeginn vergehen, setzt die Behandlung oft erst nach Verstreichen des optimalen Therapiefensters ein. Mit der Implementierung eines universellen Neugeborenen-Hörscreenings in NRW soll ein entscheidender Schritt zu einer Früherkennung im ersten Lebenshalbjahr gemacht werden.

Kontakt:
Klinikum Duisburg
Pressesprecherin Ute Kozber
Zu den Rehwiesen 9
47055 Duisburg
 
Tel. 0203-733 1150
eMail  <link>ute.kozber@klinikum-duisburg.de