
Für Besucher & AngehörigeBesuchszeiten
Aktuell gelten folgende Besuchsregelungen:
- Besucher:innen dürfen die Klinik nur betreten, wenn Sie frei von Symptomen, Verdacht oder Nachweis einer ansteckenden Erkrankung sind.
- Nach der aktuell geltenden Verordnung müssen Besucher:innen im Krankenhausgebäude grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt sowohl während des gesamten Besuches (auch im Patientenzimmer!) als auch für den Besuch unserer Sprechstunden und unserer MVZ-Praxen.
- Personen, die von der Maskenpflicht befreitet sind, kann leider kein Besuchszutritt zur Klinik gewährt werden.
- Besuche können im Vorfeld online vereinbart werden. Unser Terminvereinbarungstool finden Sie hier oder am Anfang dieser Seite.
- Coronapositive Patient:innen dürfen keinen Besuch empfangen – analog zur Quarantäneverpflichtung im häuslichen Bereich. Ausnahmen sind nur nach individueller Absprache in besonderen Situationen möglich (z.B. in Palliativsituation).
- Bitte planen Sie Ihren Besuch in der Zeit zwischen 14:00 und 17:00 Uhr.
- rGrundsätzlich gilt: Generelle FFP2-Maskenpflicht, Abstandsgebot und Händedesinfektion.