Patientin freut sich über den Besuch ihres Angehörigen

Ab dem 1. März gelten folgende Besuchsregelungen:

  1. Besucher*innen dürfen die Klinik nur betreten, wenn sie frei von Symptomen, Verdacht oder Nachweis einer ansteckenden Erkrankung sind. 
  2. Jede(r) Patient*in darf einmal täglich von einer Person für maximal eine Stunde besucht werden (1-1-1-Regel).
  3. Ein Corona-Test ist nicht notwendig.
  4. Corona positive Patient*innen dürfen keinen Besuch empfangen – analog zur Quarantäneverpflichtung im häuslichen Bereich.
  5. Für Besucher*innen gilt im Haus die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  6. Personen, die von der Maskenpflicht befreitet sind, kann leider kein Besuchszutritt zur Klinik gewährt werden. 
  7. Für Patient*innen auf den Intensivstationen gelten je nach medizinischer Indikation weiterreichende Ausnahmen. Bitte sprechen Sie dazu mit dem zuständigen Stationsarzt.