Aufgrund der aktuellen Corona-Lage gelten folgende Besuchsregelungen:
- Besucher*innen dürfen die Klinik nur betreten, wenn sie frei von Symptomen, Verdacht oder Nachweis einer ansteckenden Erkrankung sind.
- Jede(r) Patient*in darf einmal täglich von einer Person für maximal eine Stunde besucht werden (1-1-1-Regel).
- Es gilt 1G: Um das Herzzentrum Dresden zum Zwecke eines Besuches zu betreten, ist impfstatusunabhängig ein tagesaktueller, negativer Antigen-Schnelltest von einem Arzt | einer Ärztin oder einem offiziellen Testzentrum vorzulegen (Selbst durchgeführte Schnelltests werden nicht akzeptiert).
- Corona positive Patient*innen dürfen keinen Besuch empfangen – analog zur Quarantäneverpflichtung im häuslichen Bereich.
- Für Besucher*innen gilt im Haus die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
- Personen, die von der Maskenpflicht befreitet sind, kann leider kein Besuchszutritt zur Klinik gewährt werden.
- Für Patient*innen auf den Intensivstationen gelten je nach medizinischer Indikation weiterreichende Ausnahmen. Bitte sprechen Sie dazu mit dem zuständigen Stationsarzt.