Krankenbesuch

Gut zu wissenFür Besucher & Angehörige

Ab dem 1. März gelten folgende Besuchsregelungen:

  1. Besucher*innen dürfen die Klinik nur betreten, wenn sie frei von Symptomen, Verdacht oder Nachweis einer ansteckenden Erkrankung sind. 
  2. Jede(r) Patient*in darf einmal täglich von einer Person für maximal eine Stunde besucht werden (1-1-1-Regel).
  3. Ein Corona-Test ist nicht notwendig.
  4. Corona positive Patient*innen dürfen keinen Besuch empfangen – analog zur Quarantäneverpflichtung im häuslichen Bereich.
  5. Für Besucher*innen gilt im Haus die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  6. Personen, die von der Maskenpflicht befreitet sind, kann leider kein Besuchszutritt zur Klinik gewährt werden. 
  7. Für Patient*innen auf den Intensivstationen gelten je nach medizinischer Indikation weiterreichende Ausnahmen. Bitte sprechen Sie dazu mit dem zuständigen Stationsarzt.

Um den Angehörigen unserer Patienten jederzeit die Möglichkeit zu geben, umfassende Informationen zu erhalten, bestehen in unserem Haus grundsätzlich keine Einschränkungen der Besuchszeit. Wir möchten die Angehörigen, auch im Sinne anderer Patienten, jedoch herzlich darum bitten, die Mittags- und Nachtruhe zu respektieren. Mit Rücksichtnahme auf den täglichen Stationsablauf bietet sich der Zeitraum von 14.00 bis 20.00 Uhr für Besuche an. Individuelle Besuchszeiten können mit der Stationsleitung jedoch jederzeit abgesprochen werden. Bitte beachten Sie, dass auch tagsüber Untersuchungen stattfinden und Wartezeiten entstehen können.

Unsere Patienten können im Krankenzimmer auf der jeweiligen Station, aber auch in den öffentlichen Bereichen wie der Cafeteria Besuch empfangen. Im Sommer und bei schönem Wetter bietet sich dafür auch unsere Sonnenterrasse an.