Assistenz-/Begleithunde

Voraussetzungen für Assistenz- und Begleithunde im Krankenhaus

Gemäß §§ 3 Abs. 2, 19 des AGG ist das Mitführen von Blindenführhunden und Assistenz-/Begleithunden auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens zulässig. Bitte beachten Sie die entsprechende Kennzeichnung des Hundes mit einer Kenndecke/Kennhalsband.

Besuchende mit Blindenführhunden und Assistenz-/Begleithunden …

... sind in allen Bereichen erlaubt, die auch dem allgemeinen Publikum offenstehen, wie Lobby und Cafeteria.

Wenn Sie gemeinsam mit ihrem Blindenführhund oder Assistenz-/Begleithund einen Patienten besuchen möchten, informieren Sie sich bitte vorab über die Möglichkeit des Besuches. Die Erlaubnis zur Mitnahme des Hundes ist vom Zustand des Patienten abhängig. Darüber hinaus können durch die betreuende Abteilung allgemein gültige Einschränkungen entstehen.

Patienten mit Blindenführhunden und Assistenz-/Begleithunden

Bitte informieren Sie die Station/den betreuenden Bereich vorab, um eventuell erforderliche Vorbereitungen zu treffen. Bitte führen Sie Impfpass (notwendige Impfungen: Staupe, Hepatitis contagiosa canis H.c.c., Parvovirose, Leptospirose, Tollwut), Entwurmungsnachweis und einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht) des Hundes mit sich.

Eine Betreuung des Hundes durch Mitarbeitende des Sana Dreifaltigkeits-Krankenhauses Köln ist während des Aufenthaltes leider nicht möglich.

Weiterführende Informationen