Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten, dass die Weiterversorgung nach dem Aufenthalt bei uns möglichst reibungslos funktioniert. Hierzu haben wir im Folgenden einige wichtige Hinweise zusammengestellt.
- Sie bekommen am Entlasstag immer einen Arztbrief von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgehändigt. In diesem sind die Diagnosen und der Verlauf im Krankenhaus zusammengestellt. Zudem sind hier immer ein aktueller Medikationsplan sowie die weiteren Handlungsempfehlungen (unter „Procedere“) erfasst. Sollten nach dem geführten Abschlussgespräch und der Entlassung Unsicherheiten oder Unklarheiten entstehen sprechen Sie uns bitte noch einmal an.
- Bitte kontaktieren Sie nach der Entlassung zeitnah ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt auf, damit der aktuelle Medikationsplan abgestimmt wird und die evtl. neu hinzugenommene Medikation rezeptiert werden.
- Wir können fehlende Medikamente nur für einen kurzen Zeitraum nach der Entlassung auf einem elektronischen Rezept rezeptieren.
Wir möchten darauf hinweisen, dass aus gesetzlichen Gründen das Mitgeben von Betäubungsmitteln (z.B. starke Schmerzmedikamente) durch uns nicht möglich ist. Sollten diese durch uns beispielsweise neu verordnet und die weitere Einnahme nach der Entlassung notwendig sein, stellen wir ein Betäubungsmittel-Rezept aus, so dass Sie die entsprechenden Betäubungsmittel in der Apotheke erhalten können.
Wenn benötigt, wurde ein BtM-Rezept für Opiate (z.B. Morphin, Oxycodon, Hydromorphon) ausgestellt, welches Sie in Ihrer Apotheke einlösen können. BtM-Rezepte und auch T-Rezepte (z.B. Lenalidomid oder Pomalidomid) können nicht als elektronische Rezepte ausgestellt werden, sondern erhalten Sie in Papierform. - In begründeten Ausnahmesituationen ist auch das Mitgeben der Medikation (außer der Betäubungsmittel) für wenige Tage möglich.
Ein elektronisches Entlassrezept ist drei Werktage inklusive dem Ausstellungsdatum gültig. Werktage sind alle Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Sonn- und Feiertage werden für die Gültigkeitsdauer nicht eingerechnet. Wenn also ein Rezept an einem Samstag ausgestellt wurde, ist es am Samstag, Sonntag, Montag und Dienstag gültig. Das gilt auch für T- und BtM-Rezepte, deren Gültigkeit sonst länger ist. - Sollte es nach der Entlassung von der Palliativstation zu einer klinischen Verschlechterung kommen und eine erneute stationäre Behandlung ist notwendig, sind wir bestrebt, Ihnen schnellstmöglich wieder einen Platz auf unserer Palliativstation anbieten zu können. Aufgrund von begrenzten Kapazitäten kann dies aber in einer Akutsituation nicht immer zugesichert werden. Das heißt in einer Akutsituation ist zunächst die Vorstellung über unsere zentrale Notaufnahme erforderlich, wo dann eine Rücksprache mit der diensthabenden Palliativmedizinerin oder dem diensthabenden Palliativmediziner mit dann entsprechender Organisation der stationären Weiterversorgung erfolgt. Sollte die Indikation zur Behandlung auf einer Palliativstation bestehen, aber keine Akutsituation vorliegen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit uns durch die Hausärztin oder Hausarzt oder das eventuell mitbetreuende ambulante Palliativteam (SAPV), um eine geplante Aufnahme, z.B. am Folgetag oder übernächsten Tag, zu verabreden. Dann ist auch eine Aufnahme direkt auf unsere Palliativstation möglich.
- Unsere direkten Kontaktdaten sind bekannt.
In der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen begeben Sie sich bitte bei Notfällen in unsere Notaufnahme.
Unser Sekretariat erreichen sie unter der Tel.-Nr. 04515851490.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben eine Orientierungshilfe geben zu können. Bei Anmerkungen oder Verbesserungsvorschlägen nehmen Sie auch gerne per E-Mail mit uns Kontakt auf: skl-palliativ-ärzte@sana.de.
Ihr Team der Klinik für Hämato-/Onkologie und Palliativmedizin der Sana Kliniken