Patientenzuweisung

Mit Überweisung

Im Rahmen des vertragsärztlichen Überweisungsverfahrens, können die Regio Kliniken ambulante Leistungen erbringen. Die Leistungserbringung kann im Rahmen einer ambulanten Operation nach §115b SGB V oder durch einen Arzt erfolgen, der für einen bestimmten Leistungsbereich durch die Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein ermächtigt wurde.

Wenn Sie die nachfolgenden Unterpunkte anklicken, können Sie weitere wichtige Informationen über die gesetzlichen Grundlagen, die Leistungen und Hinweise zum ausfüllen der Überweisungsträger entnehmen.

Ambulante Operationen

Nach §115b Abs. 2 SGB V sind Krankenhäuser zur ambulanten Durchführung der im Katalog genannten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe zugelassen.

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für die Erbringung einer ambulanten Operation ist §115b SGB V in Verbindung mit dem AOP Vertrag für – ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus.

Der AOP-Vertrag soll dazu dienen, einheitliche Rahmenbedingungen zur Durchführung ambulanter Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe im niedergelassenen Bereich und im Krankenhaus zu schaffen und die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Vertragsärzten und Krankenhäusern zu fördern.

Nähere Einzelheiten: AOP Vertrag

Hinweise zum Ausfüllen einer Überweisung zu einer AOP

Gemäß §2 Abs. 1 AOP-Vertrag sollen ambulante Operationen in der Regel auf Veranlassung eines niedergelassenen Vertragsarztes unter Verwendung eines Überweisungsscheins nach Muster 6 durchgeführt werden.

Der Überweisungsschein dient der Überweisung zur Durchführung erforderlicher diagnostischer oder therapeutischer Leistungen an einen anderen Vertragsarzt, eine nach § 311 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB V zugelassene Einrichtung, ein medizinisches Versorgungszentrum, einen ermächtigten Arzt oder eine ermächtigte, ärztlich geleitete Einrichtung. Ein Überweisungsschein ist auch dann zu verwenden, wenn der Vertragsarzt eine ambulante Operation im Krankenhaus, eine ambulante Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b SGB V oder eine Zuweisung in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung gemäß § 116b SGB V veranlasst.

Bei der Ausstellung eines Überweisungsscheines zu einer AOP, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Das Feld „Kurativ“ ist anzukreuzen
  • Ist der Tag der Operation bekannt, ist dies im Feld „Datum der OP bei Leistungen nach Abschnitt 31.2" einzutragen
  • Im Hinblick auf das Wahlrecht des Versicherten ist in der Zeile „Überweisung“ kein bestimmter Arzt  anzugeben sondern nur die zutreffende Gebietsbezeichnung
  • Im Falle einer Überweisung zur Durchführung einer ambulanten Operation ist das Feld „Mit-/Weiterbehandlung“ anzukreuzen
  • Der überweisende Vertragsarzt soll grundsätzlich die Diagnose, Verdachtsdiagnose oder den Befund mitteilen
  • Zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen stellt der überweisende Arzt die bedeutsamen Unterlagen zur Verfügung

Ermächtigungssprechstunde

Durch Ermächtigungen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein sind einige Ärzte der Regio Kliniken berechtigt, ambulante Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu erbringen. Voraussetzung für die Erbringung der ambulanten Leistungen ist ein Überweisungsschein eines niedergelassenen Arztes.

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für die Erbringung von ambulanten Leistungen im Krankenhaus ist §116 SGB V.

Ärzte, die in einem Krankenhaus tätig sind, können, soweit sie über eine abgeschlossene Weiterbildung verfügen, mit Zustimmung des jeweiligen Trägers der Einrichtung, in der der Arzt tätig ist, vom Zulassungsausschuss (§96) zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten ermächtigt werden.

Hinweise zu Überweisung an einen ermächtigten Arzt der Regio Klinik

Ermächtigte Krankenhausärzte der Regio Klinik dürfen ambulante Leistungen auf Veranlassung eines niedergelassenen Vertragsarztes unter Verwendung eines Überweisungsscheins nach Muster 6 erbringen.

Bei der Ausstellung eines Überweisungsscheines an einen ermächtigen Krankenhausarzt, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Im Falle einer Überweisung an einen ermächtigten Arzt der Regio Klinik, kann in der Zeile „Überweisung“ der Name und die Anschrift des ermächtigten Arztes angegeben werden.
  • Ob es sich um eine Auftragsleistung, einer Konsiliaruntersuchung oder um eine Mit-/Weiterbehandlung handelt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
  • Der überweisende Vertragsarzt soll grundsätzlich die Diagnose, Verdachtsdiagnose oder den Befund mitteilen.