Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik

Kinderschutz

Das Wohl junger Menschen steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche

  • an Entscheidungen mitwirken können
  • vor körperlicher und seelischer Gewalt geschützt sind
  • in ihrer Entwicklung gefördert werden
  • mit allen wichtigen Bezugspersonen im Kontakt sein können
  • Zugang zu schulischer und beruflicher Bildung haben.

Für das Wohl junger Menschen ist es wichtig, dass sie durch unsere Behandlung gestärkt werden. Das bedeutet auch, dass wir Eltern und andere Personen unterstützen, die für Kinder Verantwortung haben.

In Ausnahmefällen schaffen Eltern es auch mit Unterstützung nicht, sich gut um ihre Kinder zu kümmern und sie zu versorgen. Dann kann es für die jungen Menschen besser sein, wenn sie zum Beispiel in einer Wohngruppe oder einer Pflegefamilie aufwachsen. Auch in diesem Prozess sehen wir es als unsere Aufgabe an, junge Menschen zu begleiten.

Die Rechte junger Menschen gelten überall und selbstverständlich auch während sie in unserem Krankenhaus sind. Manchmal müssen wir sicherstellen, dass ein Kind oder Jugendlicher sich selbst oder den Menschen in seiner Umgebung nichts antut. In solchen Situationen kann es notwendig sein, den jungen Menschen für kurze Zeit festzuhalten, ihn an seinem Bett festzubinden oder eine Tür abzuschließen. 

Um sicherzustellen, dass auch wir in unserer Arbeit die Gesetze einhalten gibt es ein Schutzkonzept in unserem Krankenhaus. Es beinhaltet, dass wir auf der wissenschaftlichen Grundlage der Traumapädogik und -psychologie arbeiten. Wir haben uns selbst verpflichtet die Leitlinien des Kinderschutzes einzuhalten.

Sollte einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter ein Fehlverhalten vorgeworfen werden, gibt es ein eindeutiges, abgestimmtes Vorgehen, um die Vorwürfe umgehend zu überprüfen und für alle Beteiligten Sicherheit herzustellen.

Für Kinder und Jugendliche gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zu beschweren, wenn sie sich falsch oder ungerecht behandelt fühlen.

Deine Möglichkeiten zur Beschwerde

Wenn du als Kind oder Jugendlicher denkst, dass während deines Aufenthaltes bei uns im Krankenhaus etwas mit dir geschieht oder geschehen ist, was überhaupt nicht in Ordnung ist und dass dadurch deine Rechte verletzt werden, dann hast du die Möglichkeit dich zu beschweren.

Du kannst es deiner Therapeutin oder deinem Therapeuten erzählen. Auf jeder Station gibt es eine Leitung. Die sollte auch wissen, wenn etwas mit dir passiert, das nicht in Ordnung ist. Und du kannst mit unserer Chefärztin Frau Vetter darüber sprechen.

Falls weiterhin den Eindruck hast, dass deine Rechte in unserem Krankenhaus verletzt werden, dann kannst du auch mit Erwachsenen außerhalb der Klinik sprechen. Sie unterstützen dich und überprüfen, ob auf deine Rechte geachtet wurde. So eine Möglichkeit ist die Beschwerdestelle des Landes Schleswig Holstein.