Hinweise aus aktuellem Anlass

Besuchsregelung

Sehr geehrte Patient:innen,
liebe Angehörige und Besucher:innen,

Sie können nun wieder jederzeit Ihre Angehörigen ohne Testnachweis besuchen; Voraussetzung ist, dass Sie keine COVID-19- oder andere Krankheitssymptome haben.

Ausnahmen: COVID-19 erkrankte Patient:innen bzw. isolierpflichtige Patient:innen dürfen nicht besucht werden (Ausnahmen nur nach Absprache mit Arzt).

Das Hausrecht der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

An unserem Standort besteht für Besucherinnen und Besucher, zum Schutz Ihrer Angehörigen, die dringende Empfehlung in den Gebäuden eine Maske zu tragen.

Danke für Ihre Unterstützung