Wenn es nach Hause geht

Zuzahlung

Bei gesetzlichen Krankenversicherten ist das Krankenhaus verpflichtet, innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage einen Eigenanteil zu verlangen. Zahlen Sie diesen Betrag bitte spätestens am Tag Ihrer Entlassung in der Information/Aufnahme ein.

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:00 Uhr
  • Samstag bis Sonntag und an Feiertagen von 10:00 bis 17:00 Uhr

Telefon: 03987 42-420