Sehr geehrte Patient:innen, liebe Angehörige und Besucher:innen,
zum 1. März 2023 wurden Beschäftigte und Bewohner:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bundesweit von der Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske befreit.
Bitte beachten Sie: Für Besucher:innen in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.
Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maske zu tragen.