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Wichtige Information

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
liebe Angehörige,

aufgrund der Änderung der rechtlichen Vorgaben vom 27.02.2023 sind bis zum 07.04.2023 alle betriebsfremden Personen (nicht stationär aufgenommene Patienten) während Ihres Aufenthaltes in Krankenhäusern zum Tragen einer FFP2 oder KN95-Maske gesetzlich verpflichtet.
Bitte halten Sie sich daran, vor allem zum Schutz Ihrer Angehörigen im Klinikum.

Bei Erkältungssymptomen oder nach Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person ist von einem Krankenbesuch, auch mit Maske, abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Patienten & Besucher