Sehr geehrte Patient:innen,
liebe Angehörige und Besucher:innen,
generell sind Besuche mit FFP2-Maske möglich. Es kann temporär allerdings zu Einschränkungen kommen.
Wir bitten um Beachtung der Ruhezeiten von 12:00 bis 14:00 Uhr und ab 20:00 Uhr.
Hinweis: Isolierte Patienten sind von der Besuchserlaubnis ausgeschlossen, hier kann in Ausnahmefällen ein Sonderbesuchsrecht nach Absprache mit der Station erteilt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Hausrecht der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.