Wir freuen uns, wenn Sie gesund nach Hause entlassen werden können. Drängen Sie nicht auf vorzeitige Entlassung — Sie gehen damit unnötige Risiken ein. Der Zeitpunkt der Entlassung wird nach medizinischen Gesichtspunkten von den behandelnden Ärzten festgelegt.
Abschlussgespräch
In einem Abschlussgespräch wird die Stationsärztin/der Stationsarzt mit Ihnen ausführlich besprechen, was Sie weiterhin zu beachten haben, damit Sie ganz gesund werden und auch gesund bleiben. Zudem bekommen Sie einen kurzen Brief an den weiterbehandelnden Arzt/die weiterbehandelnde Ärztin mit, in dem Einzelheiten über Ihre Diagnose und Behandlung aufgeführt werden.
Entlassmanagement
Die Maßnahmen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung werden durch das Gesetz zum Entlassmanagement geregelt. Schon bei Krankenhausaufnahme wird der mögliche Bedarf an medizinischen Maßnahmen (Medikamentenverordnung, Krankschreibung, Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, notwendige häusliche Krankenpflege oder eine Weiterbehandlung in einer Pflegeeinrichtung) erfasst. Dieser Bedarf wird während der gesamten Krankenhausbehandlung auf die aktuellen Ansprüche des jeweiligen Patienten angepasst. Ein Team aus behandelndem Arzt, Pflegemitarbeitern und den Sozialdienstmitarbeitern kümmert sich schon während der Krankenhausbehandlung um einen lückenlosen Übergang in die nachfolgende Betreuung. Dazu sind im Einzelfalle frühzeitige Kontakte mit den verschiedenen Leistungserbringern (Pflegediensten, Krankenkassen, Reha-Einrichtungen oder Pflegeheimen) sowie den weiterbehandelnden Ärzten notwendig. Damit die für die Nachbehandlung erforderlichen Informationen rechtzeitig an die einzelnen an der Weiterbehandlung beteiligten Partner übermittelt werden können, ist es wichtig, dass Sie schon bei Krankenhausaufnahme die Informationen zum Entlassmanagement aufmerksam durchlesen. Für die Durchführung der erforderlichen Prozeduren des Entlassmanagement ist Ihre Einwilligung erforderlich.
Die Kliniken sind auch nach Ihrer Entlassung für Sie bzw. Ihre Nachbehandler ständig ansprechbar.
Eigenbeteiligung
Jeder gesetzlich versicherte Patient hat im Kalenderjahr eine Zuzahlung von 10,00 € pro Tag, für höchstens 28 Tage, zu leisten. Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und bei Aufenthalten zur Entbindung. Sofern Sie im laufenden Kalenderjahr bereits eine Zuzahlung geleistet haben, bitten wir - möglichst unter Vorlage der Quittung - um einen entsprechenden Hinweis in der Patientenaufnahme. Die Quittung über eine entrichtete Patientenbeteiligung sollten Sie daher stets bis zum Ende des Kalenderjahres aufbewahren!
Abmeldung
Vor Ihrer Entlassung melden Sie sich bitte in der Patientenaufnahme ab, damit wir für Sie eventuell noch offenstehende Kostenfragen klären und Ihnen diverse Entlassungsunterlagen aushändigen können.
Krankenwagen und Taxi
Falls es ärztlich verordnet wird, werden Sie mit einem Krankenwagen nach Hause gebracht. Ansonsten können Sie sich abholen lassen oder telefonisch ein Taxi bestellen.
Hinweis
Vergessen Sie nicht, Ihre persönlichen Dinge mitzunehmen und die eventuell in der Verwaltung hinterlegten Geldbeträge und Wertsachen abzuholen.