Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Zutritt zu unserem Krankenhaus laut Corona-Landeshygieneverordnung Mecklenburg-Vorpommern nur unter der 3G-Regelung erfolgen darf.
Das bedeutet:
- mit Impfnachweis (mindestens zwei Covid-Impfungen) oder
- mit Genesenennachweis (gültig ab 28 Tage bis 90 Tage nach Infektion) oder
- mit negativem Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden, von einer anerkannten Teststelle)
Sie sind grundsätzlich immer zum Tragen eines medizinischen Mund- Nasenschutzes, bevorzugt einer FFP2-Maske, verpflichtet. Bitte bringen Sie immer (auch zu Sprechstunden-Terminen oder als Notfallpatient), Ihre persönliche FFP2-Maske oder medizinischen Mund-Nasen-Schutz mit.
In Einzelfällen (z.B. bei ambulanten Operationen, endoskopischen Untersuchungen, Herzkatheter-Untersuchungen) werden Sie aufgefordert, zusätzlich zum vorhandenen Impf- oder Genesenenstatus einen tagesaktuellen Schnelltest vorzulegen. Die untersuchende Abteilung wird Sie in diesem Fall entsprechend informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Krankenhausleitung
Sana Krankenhaus Bad Doberan GmbH