Radiologie und Neuroradiologie

Gefäßmalformationen des Rückenmarks

Die Behandlung

Die Behandlung der spinalen Gefäßmalformationen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der hiesigen Neurochirurgie, da häufig auch die Kombination der neuroradiologischen und neurochirurgischen, also der operativen Therapie zum Einsatz kommt.

Durch einen Zugang über die Leistenarterie können die zuführenden Rückenmarksarterien, welche aus der großen Bauchschlagader und den Beckengefäßen abgehen katheterangiographisch dargestellt werden. Dieses Vorgehen ist zur Diagnosesicherung und bestmöglichen Therapieplanung von größter Bedeutung. Das linke Angiogramm zeigt beispielhaft eine spinale durale AV-Fistel. Hierbei ist ein Fistelpunkt, also ein Kurzschluss zwischen einer, die harte Rückenmarkhaut versorgenden Arterie im untersten Anteil der Wirbelsäule und einer oberflächlichen Rückenmarksvene abgrenzbar (siehe Kreismarkierung). Die pathologisch erweiterten und geschlängelten Venen, welche durch die Fistel entstehen, ziehen sich entlang des Rückenmarks bis in Höhe der Brustwirbelsäule (siehe rechtes Angiogramm).

Zur neuroradiologischen Behandlung einer spinalen duralen AV-Fistel können die zuführenden Rückenmarksarterien mit dünnsten Kunststoffschläuchen (Mikrokathetern) sondiert werden. Hierbei müssen teilweise kleinste und kurvigste Zuflüsse überwunden werden, um mit dem Mikrokatheter das pathologische Gefäßknäul der AVM oder den Fistelpunkt der AVF zu erreichen. Die Kurzschlüsse und die Fistelpunkte können dann mit kleinen Platinspiralen oder durch flüssigen Gefäßkleber verschlossen werden.

Die linke Aufnahme zeigt die Platzierung der Platinspiralen (siehe Pfeilmarkierung) nach Sondierung der zuführenden Arterie mittels Mikrokatheter bis an den Fistelpunkt. Die rechte Aufnahme zeigt das Behandlungsergebnis nach erfolgreichem Verschluss des Fistelpunktes durch kleine Platinspiralen. Das Kontrastmittel wurde über das selbe Gefäß injiziert (*-Markierung in der initialen Aufnahme sowie in der untenstehenden Aufnahme). Die pathologisch erweiterten Venen bis auf Höhe der Brustwirbelsäule sind jetzt nicht mehr abgrenzbar.