Hameln

Ab Montag wieder Besuche möglich

Das Sana Klinikum Hameln-Pyrmont hebt das generelle Besuchsverbot ab Montag, 25. April 2022, auf. Die Lockerung der Besucherregelung gilt zunächst bis auf Weiteres. Mit Blick auf die aktuell beherrschbare Corona-Lage, verbunden mit einer hohen Impfquote in der Bevölkerung aber auch unter den Mitarbeitenden, informiert das Klinikum über die geplante Lockerung des derzeit geltenden generellen Besuchsverbotes.

Ab dem 25. April 2022 gilt die folgende Besuchsregelung am Sana Klinikum Hameln-Pyrmont:

Ein Besucher pro Tag
Ab Montag, 25.04.22, gilt: Jeder Patient darf täglich von einer Person für eine Stunde in der regulären Besuchszeit von 14 bis 18 Uhr Besuch bekommen. Patienten der Isolierstationen, also Covid-19-positive Patienten sowie Covid-19-Verdachtsfälle, dürfen aus Sicherheitsgründen keinen Besuch empfangen.

Voraussetzungen für Besucher
Wer zu Besuch kommt muss einen negativen Covid19-Schnelltest (max. 24h alt, kein Selbsttest) vorweisen. Die Besucher zeigen den entsprechenden Nachweis an der Eingangskontrolle vor und werden auch weiterhin über die vorliegende Liste registriert, um sicherzustellen, dass die aktuelle Besuchsregelung auch eingehalten wird. Die Besucherselbstauskunft zur Kontakt-Nachverfolgung ist ebenfalls weiterhin bei der Eingangskontrolle auszufüllen. Wer dies schon vorher erledigen möchte, findet den Bogen auf der Webseite der Klinik.

Grundsätzlich gilt auch weiterhin die Einhaltung der Hygieneregelungen. Dazu gehören das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und die regelmäßige Nutzung der Händedesinfektionsmittelspender.

     
Ausnahmeregelungen
Ausnahmeregelungen von der aktuell gültigen Besuchsregelung gelten auch weiterhin wie folgt:

  • Kinderklinik: Begleitung eines Elternteils auch außerhalb der Besuchszeit
  • Palliativpatienten:  nach vorheriger Abstimmung auch außerhalb der Besuchszeit
  • Langzeitpatienten: Patienten, die mehr als 14 Tage stationär aufgenommen sind, können von zwei Personen pro Tag Besuch bekommen.
  • Geburtshilfe: Eine Begleitperson bei der Geburt (max. 24h alter Schnelltest und FFP2-Maske; in Ausnahmefällen kann auch ein Schnelltest im Klinikum durchgeführt werden)
  • Gesetzliche Vertreter: nach vorheriger Abstimmung auch außerhalb der Besuchszeit
  • Eine Bezugsperson zur Begleitung von körperlich eingeschränkten Patienten

Geburtshilfe
Auch für die Geburtshilfe wurden die Besuchsregelungen gelockert. So kann die werdende Mutter nun schon bei Betreten des Klinikums von einer Bezugsperson der Wahl begleitet werden. Väter bzw. alternative Begleitpersonen (auch geimpfte oder genesene) müssen einen maximal 24 Stunden alten, negativen Testnachweis vor Betreten des Klinikums erbringen. In Ausnahmefällen kann der Schnelltest auch im Klinikum durchgeführt werden. Zusätzlich muss während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske getragen werden.

Pressekontakt:

Damaris Schwanse
Sana Klinikum Hameln-Pyrmont | Saint-Maur-Platz 1
damaris.schwanse@sana.de
Tel.: 05151 97-2346