Hameln

Sana Klinikum führt 2G für Besucher ein

Auf Grund der steigenden Covid-19-Infektionszahlen in der Bevölkerung und zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden schränkt das Sana Klinikum Hameln-Pyrmont die Besuchsregelungen im Klinikum ein. Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt für Besucher die 2G-Regelung (geimpft oder genesen). Nur in begründeten Ausnahmefällen sind Sonderregelungen möglich. Grundsätzlich sollten Krankenhausbesuche auf ein unabdingbares Minimum reduziert werden.

„Die Sorgen und Nöte der Angehörigen können wir gut verstehen, und auch, dass die Einschränkung auf 2G in Einzelfällen schwer nachzuvollziehen ist. Sie ist aber notwendig, um die Sicherheit aller, der Angehörigen, Patienten und Mitarbeiter, gleichermaßen sicherzustellen. Grundsätzlich ist es uns sehr wichtig, regelmäßige Besuche der Patienten durch ihre Angehörigen zu ermöglichen. Wir werden daher versuchen, diese Limitierung wieder zu lockern, sobald dies möglich ist“, so Dr. Andreas Schiebeler, Krankenhaushygieniker des Sana Klinikums Hameln-Pyrmont.

Ein Besucher pro Tag

Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt: Jeder Patient darf pro Woche eine Kontaktperson festlegen, die geimpft oder genesen ist und täglich für eine halbe Stunde in der regulären Besuchszeit von 14 bis 18 Uhr zu Besuch kommen kann. Die Festlegung gilt jeweils für die laufende Woche bis einschließlich Sonntag. Danach ist eine Verlängerung oder neue Festlegung möglich. Patienten, die einen längeren Aufenthalt von über zwei Wochen im Klinikum haben, dürfen zwei Besuchspersonen benennen. Patienten der Isolierstationen, also Covid-19-positive Patienten sowie Covid-19-Verdachtsfälle, dürfen aus Sicherheitsgründen keinen Besuch empfangen.

Voraussetzungen für Besucher

Wer zu Besuch kommt muss eine der vom Gesetzgeber klar definierten Vorgaben erfüllen und einen der folgenden Nachweise in schriftlicher oder digitaler Form vorlegen:
1) Einen Nachweis über die vollständige Immunisierung gegen SARS-CoV-2. Hier ist eine Impfbescheinigung vorzulegen aus der ersichtlich ist, dass die letzte Impfung vor mindestens 14 Tagen erfolgt ist oder
2) Einen Genesenen-Nachweis, also eine positive SARS-CoV-2-PCR, die mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Die Besucher zeigen den entsprechenden Nachweis an der Eingangskontrolle vor und werden auch weiterhin über die vorliegende Liste registriert, um sicherzustellen, dass die aktuelle Besuchsregelung auch eingehalten wird. Die Besucherselbstauskunft zur Kontakt-Nachverfolgung ist ebenfalls weiterhin bei der Eingangskontrolle auszufüllen. Wer dies schon vorher erledigen möchte, findet den Bogen auf der Webseite der Klinik.

Grundsätzlich gilt auch weiterhin die Einhaltung der Hygieneregelungen. Dazu gehören das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und die regelmäßige Nutzung der Händedesinfektionsmittelspender.

     
Ausnahmeregelungen

Ausnahmeregelungen von der aktuell gültigen Besuchsregelung gelten auch weiterhin wie folgt:

  • Kinderklinik: Begleitung eines Elternteils auch mit tagesaktuellem Schnelltest möglich
  • Palliativpatienten: Partner und Verwandte 1. Grades auch mit tagesaktuellem Schnelltest möglich oder wenn dringlich nach vorheriger Abstimmung
  • Langzeitpatienten: Patienten, die mehr als 14 Tage stationär aufgenommen sind, können zwei Besucher (unter Einhaltung von 2G) benennen
  • Geburtshilfe: Eine Begleitperson bei der Geburt und eine Besuchsperson pro Tag für maximal eine Stunde auf der Mutter-Kind-Station (auch mit tagesaktuellem Schnelltest möglich)
  • Begleitpersonen: Wenn medizinisch oder sozial notwendig auch mit tagesaktuellem Schnelltest möglich
  • Gesetzliche Vertreter: nach vorheriger Abstimmung

Angehörige, die stationär aufgenommenen Patienten persönliche Dinge vorbeibringen möchten, können diese jederzeit in einer beschrifteten Tasche zur Weiterleitung am Eingang abgeben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir keine leicht verderblichen Speisen (erwärmt oder gekühlt) annehmen können.

(24.11.2021: Dieser Text befindet sich aufgrund der neuen Forderungen des Infektionsschutzgesetzes in Überarbeitung, Anfragen dazu richten Sie bitte direkt ans Klinikum)

Damaris Schwanse
Sana Klinikum Hameln Pyrmont GmbH
St. Maur Platz 1 | 31785 Hameln
Telefon 05151 97 2346 | E-Mail: damaris.schwanse@sana.de