Hameln

Sana Klinikum Hameln-Pyrmont: Besuch ab Dienstag wieder möglich

Aufgrund der aktuellen positiven Entwicklung zum Corona-Virus mit einer 7-Tages-Inzidenz im Landkreis unter 50  hebt das Sana Klinikum Hameln-Pyrmont das generelle Besuchsverbot auf. Das Klinikum setzt dafür weiter auf Kontaktreduktion, Nachverfolgung und Tests, um einer unkontrollierten Einstreuung des Coronavirus ins Klinikum vorzubeugen. Die Lockerung der Besucherregelung gilt solange die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Hameln-Pyrmont < 50/100.000 Einwohner liegt.

„Wir wissen, wie schwierig die Situation für viele Patienten und deren Angehörige ist, und dass, trotz der Lockerungen, weiterhin strenge Auflagen des Gesetzgebers und geltende Hygienerichtlinien einzuhalten sind. Dennoch freuen wir uns, mit allem damit verbundenen Aufwand eine Lockerung des Besuchsverbotes umsetzen zu können. Wir danken allen Patienten und Besuchern für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung zur Einhaltung aller Auflagen. Denn der Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität", so Dr. Andreas Schiebeler, Krankenhaushygieniker des Sana Klinikums Hameln-Pyrmont.

Ein Besucher pro Tag

Ab Dienstag, 25 Mai, gilt: Jeder Patient darf pro Woche eine Kontaktperson festlegen, die täglich für eine halbe Stunde in der regulären Besuchszeit von 14 bis 18 Uhr zu Besuch kommen darf. Die Festlegung gilt jeweils für die laufende Woche bis einschließlich Sonntag. Danach ist eine Verlängerung oder neue Festlegung möglich. Sollte vorab keine Festlegung erfolgen, wird der Ehepartner / Lebenspartner oder ein/e Verwandte/r 1. Grades als Besucher zugelassen. Patienten der Isolierstationen, also Covid-19-positive Patienten sowie Covid-19-Verdachtsfälle, dürfen aus Sicherheitsgründen weiterhin keinen Besuch empfangen.

Voraussetzungen für Besucher
Wer zu Besuch kommt muss eine der vom Gesetzgeber klar definierten Vorgaben erfüllen und einen der folgenden Nachweise in schriftlicher oder digitaler Form vorlegen:
a) Einen tagesaktuellen negativen SARS-CoV-2-Test einer offiziellen Teststelle, also  eines Testzentrums, Apotheke oder eines Arbeitgebers. Selbsttests sind nicht erlaubt.
b) Einen Nachweis über die vollständige Immunisierung gegen SARS-CoV-2. Hier ist eine Impfbescheinigung vorzulegen aus der ersichtlich ist, dass die letzte Impfung vor mindestens 14 Tagen erfolgt ist
c) Einen Genesenen-Nachweis, also eine positive SARS-CoV-2-PCR, die mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Die Besucher zeigen den entsprechenden Nachweis an der Eingangskontrolle vor und werden auch weiterhin über die dort vorliegende Liste registriert, um sicherzustellen, dass die aktuelle Besuchsregelung auch eingehalten wird. Zudem werden Besucher gebet sich vor Betreten des Patientenzimmers kurz am Stationsstützpunkt der jeweiligen Station anzumelden. Die Besucherselbstauskunft zur Kontakt-Nachverfolgung ist ebenfalls weiterhin bei der Eingangskontrolle auszufüllen. Wer dies schon vorher erledigen möchte, findet den Bogen auf der Webseite des Klinikums.

Grundsätzlich gilt die Einhaltung der Hygieneregelungen. Dazu gehören das Tragen einer FFP 2 Maske während des gesamten Aufenthaltes, die am Eingang ausgehändigt wird, sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und die regelmäßige Nutzung der Händedesinfektionsmittelspender.

Ausnahmeregelungen

Ausnahmeregelungen von der aktuell gültigen Besuchsregelung gelten auch weiterhin wie folgt:

  • Kinderklinik: Begleitung eines Elternteils
  • Palliativpatienten: kurzfristige Besuche nach vorheriger Abstimmung
  • Langzeitpatienten: Patienten, die mehr als 14 Tage stationär aufgenommen sind, nach vorheriger Abstimmung
  • Geburtshilfe: Eine Begleitperson bei der Geburt (nur mit Schnelltest und FFP2-Maske, die Ihnen vom Klinikum gestellt wird) und eine Besuchsperson pro Tag für maximal eine Stunde auf der Mutter-Kind-Station

Natalie Arnold
Sana Klinikum Hameln Pyrmont GmbH
St. Maur Platz 1 | 31785 Hameln  
Telefon 05151 97 2345 | E-Mail: natalie.arnold@sana.de