Planbare Operationen können wieder durchgeführt werden. Umfangreiche Schutzmaßnahmen sollen Infektionen verhindern.

Die Sana Kliniken in Stuttgart nehmen Regelbetrieb wieder auf

Bei planbaren Operationen handelt es sich beispielsweise um einen eine Knie- oder Hüftoperation oder andere Erkrankungen, die behandelt werden müssen und mitunter auch schmerzhaft oder körperlich einschränkend, aber nicht lebensbedrohlich sind. Sebastian Stief, Geschäftsführer des Karl-Olga-Krankenhauses, sagte, dies sei ein wichtiges Signal im Hinblick auf die Rückkehr zu einer „neuen Normalität, dass nun auch Patienten, die manchmal wochen- oder monatelang mit Schmerzen oder Einschränkungen zu kämpfen hatten, wieder von uns ohne belastenden Aufschub behandelt werden können“. Damit ende in vielen Fällen eine nicht nur psychische, sondern auch physische Leidenszeit für die Patienten. „Denn auch wenn in der Öffentlichkeit das Corona-Virus breiten Raum eingenommen hat, so gab es doch viele Menschen in Stuttgart, die sich mit ihren Erkrankungen oder Verletzungen zu lange geplagt haben und zum Teil auch zu spät ins Krankenhaus gekommen sind. Wir sind froh, dass wir unserer Verantwortung und der Erfüllung unseres Versorgungsauftrages nun wieder unter Einhalten höchster Hygienestandards und Abstandsregeln nachkommen können“, so Janine Bender, Geschäftsführerin der Sana Klinik Bethesda Stuttgart.

Abstandsregelungen beachten 

Weil die Gefahr durch das Corona-Virus aber noch nicht gebannt ist, wurden in den Stuttgarter Sana Klinken umfassende Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um Ansteckungen zu vermeiden. So müssen alle Patientinnen und Patienten außerhalb des Patientenzimmers, sowie während der Visiten, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ebenfalls mit einem Mund-Nasen-Schutz ausgestattet sein. Zudem gilt soweit wie möglich das Gebot des Mindestabstandes von 1,50 Metern, insbesondere auch in Wartebereichen. Eine regelmäßige und konsequente Händedesinfektion ist ebenfalls vorgeschrieben. Wo notwendig, wird die persönliche Schutzausrüstung um Handschuhe und Schutzkittel sowie Gesichtsvisiere ergänzt.

Test auf Infektion 

Das Land Baden-Württemberg hat eine umfangreiche Testung, auch bei Patienten ohne Symptome beschlossen. So werden alle Patienten über 65 Jahren mit Komplikationen sowie alle Patienten ab 80 Jahren grundsätzlich auf Covid-19 getestet. Liegen Symptome vor, findet ebenfalls umgehend eine Testung statt. Dafür wird über eine umfassende Checkliste im Vorfeld einer Aufnahme das individuelle Risiko eines Patienten abgeklärt. Dies geschieht einige Tage vor Beginn des Krankenhausaufenthaltes und wird währenddessen täglich wiederholt und neu bewertet. Erfragt wird unter anderem, ob bestimmte Symptome vorliegen oder ob es Kontakt zu Infizierten gab. „Pneumologische Patienten, die in der Regel mit Symptomen ins Krankenhaus kommen, wie sie auch bei Corona-Infektionen auftreten können, werden alle getestet und bis zum negativen Abstrich einzelisoliert untergebracht“, so Nataša Gneiding, Geschäftsführerin des Krankenhauses vom Roten Kreuz Bad Cannstatt.

Besuche im Krankenhaus 

Die Krankenhäuser in Stuttgart haben aufgrund der Corona-Pandemie zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden  die Besuchsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Mit der von der Landesregierung angekündigten Neufassung der Corona-Verordnung zum 18.05.2020 werden Kriterien beschrieben, die auch diesbezüglich eine Lockerung möglich machen. „Dabei ist immer zu beachten, dass die bestehenden Abstands- und  Hygienevorgaben (Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Händedesinfektion) strikt eigehalten werden müssen“, sagte Sabrina Maier, Geschäftsführerin der Sana Herzchirurgie Stuttgart.

Aus diesen Gründen haben sich die Krankenhäuser in Stuttgart gemeinsam auf folgende Besuchsregelung verständigt: Besuch ist möglich, wenn der stationäre Aufenthalt eine geplante Verweildauer von 5 Tagen übersteigt. Der Besuch ist in diesen Fällen auf einen fest benannten Besucher je Patient begrenzt und soll pro Tag eine Stunde nicht überschreiten. Die Besuchszeiten sind so vorgegeben, dass Menschenansammlungen vor den Eingängen der Kliniken vermieden werden. Zudem müssen sich alle Besucher am Eingang ausweisen und werden auf Symptome einer COVID-19-Erkrankung untersucht. Besucher, bei denen eine aktive COVID-19-Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen ist oder die innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Für bestimmte hochgradig infektionsgefährdete Patientengruppen können weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Diese können je nach medizinischer Einschätzung bis zu einem kompletten Besuchsverbot reichen.

Sebastian Stief betonte abschließend: „Die Bevölkerung hier in der Region Stuttgart kann sich darauf verlassen, dass wir – wie bislang auch – für ihre Gesundheit und Sicherheit sorgen. Wir verfolgen die wissenschaftliche Entwicklung ebenso genau wie die aktuellen Zahlen zum Verlauf. Sobald sich der Trend umkehren sollte, können wir binnen kurzer Zeit wieder unsere Kapazitäten für Corona-Infizierte erhöhen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Häuser haben in den vergangenen Wochen bewiesen, wie schnell sie in diesen Modus umschalten können, und ihnen gebührt mein spezieller Dank.“