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Therapien auf ärztliche Notwendigkeit

AMBULANTE ERNÄHRUNGSTHERAPIE NACH §43

Ob bei Übergewicht, Fettstoffwechselstörungen, Harnsäureerhöhungen oder Diabetes: Es gibt viele Fälle, in denen eine angepasste Ernährung helfen kann. Eine Ernährungsumstellung hat das grundlegende Ziel die Gesundheit zu erhalten, Beschwerden zu lindern und natürlich die Heilung einer Krankheit zu unterstützen. 

Die professionelle Ernährungstherapie bei einer zertifizierten Fachkraft kann in bestimmten Fällen von Ärzten über eine Notwendigkeitsbescheinigung empfohlen werden. Da die Ernährungstherapie grundsätzlich keine Kassenleistung ist entscheidet die Kasse beim Einreichen der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 über die Bezuschussung der Kosten. Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie direkt bei unserer Ernährungstherapeutin (0711 2639 51156) oder per Mail unter kok.Ernaehrungsberatung-ACH@sana.de.

Der Ablauf ist wie folgt: