SAV Hand durch die DGUV

Zulassung zur Beteiligung am Schwerstverletzungsartenverfahren Hand

Die Klinik für Hand-, Plastische und Mikrochirurgie ist seit Juli 2015 zur Beteiligung am Schwerstverletzungsartenverfahren Hand (SAV) vom Landesverband Südwest zugelassen.

Dadurch ist eine uneingeschränkte Versorgung sämtlicher akuter Handverletzungen aber auch der Verletzungsfolgen aller Patienten auch in Zukunft möglich. Ebenfalls ermöglicht die Zulassung eine Übernahme von bereits primärbehandelten auswärtigen Patienten zur weiteren vollständigen stationären und ambulanten Versorgung.

Zusätzlich können Patienten zur Versorgung von Weichteildefekten auch außerhalb der Hand im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens zu uns verlegt werden. Auch die Einholung einer Zweitmeinung oder Durchführung einer Heilverfahrenskontrolle ist bei uns möglich.

Die krankengymnastische und ergotherapeutische Behandlung durch speziell ausgebildete Handtherapeuten bis zum Abschluss der Behandlung und Wiedereingliederung inklusive Begutachtung ist durch die abteilungseigenen Strukturen gesichert. 

Die Zulassung zum SAV Verfahren ist auf sehr wenige Krankenhäuser in Baden-Württemberg begrenzt.