SEKTORENÜBERGREIFENDE QUALITÄTSSICHERUNG

Die bundesweite Qualitätssicherung im Gesundheitswesen hat das Ziel, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland sowie die Patientensicherheit zu erhalten und zu verbessern. Für die Qualitätssicherung werden zu mehreren Zeitpunkten Daten zu Ihrer Behandlung erhoben, zusammengeführt und ausgewertet. Hierbei werden strengste Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen beachtet. Diese gewährleisten, dass Ihre Daten so verwendet werden, dass keine Rückschlüsse auf Sie persönlich als Patientin/Patient gezogen werden können.

Die Informationsblätter des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) umfassen derzeit folgende Themen:

  • Versorgung mit einem implantierbaren Defibrillator oder Herzkathetereingriffe oder
  • eine Herzschrittmacheroperation oder
  • eine Hüftendoprothesenoperation oder
  • eine Knieendoprothesenoperation oder
  • Operation bei Schenkelhalsfraktur oder
  • Gallenblasenoperation (Cholezystektomie) oder
  • Operation bei Brustkrebs (Mammacarzinom) oder
  • Gynäkologische Operationen oder
  • für Patientinnen auf einer geburtshilflichen Station oder
  • bei einer ambulant erworbenen Pneumonie oder
  • bei Vorliegen eines Dekubitus oder
  • bei Schlaganfall / Hirnblutung / TIA oder
  • Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen
  • Bei Nierenersatztherapie und Pankreastransplantation

Die Behandlungsdaten werden von einem unabhängigen wissenschaftlichen Institut ausgewertet, dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Die Auswertungen werden den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt, in denen die jeweiligen Behandlungen stattgefunden haben. Damit können diese sehen, ob das Behandlungsergebnis langfristig gut war oder ob Nachbehandlungen erforderlich wurden. Die Krankenhäuser haben so die Möglichkeit, die Qualität ihrer Behandlung zu beurteilen und falls notwendig, zu verbessern. Die Ergebnisse werden im Qualitätsbericht des Krankenhauses veröffentlicht.