Zuzahlung

Krankenhauszuzahlung

Der Gesetzgeber gibt in § 39 SGB V vor, dass alle volljährigen Patienten, die gesetzlich versichert und nicht  von der Zuzahlung befreit sind, 10 € pro Tag des stationären Krankenhausaufenthaltes für maximal 28 Tage im Jahr zu entrichten haben.

Hierüber erhalten Sie nach Entlassung eine Rechnung nach Hause gesandt. Den ausgewiesenen Betrag überweisen Sie bitte unter Angabe der Fallnummer an die angegebene Bankverbindung.