Maskengebot
Im gesamten Klinikum besteht für Besucher, Angehörige, Begleitpersonen und ambulante Patienten absolute Maskenpflicht (FFP2).
Mindestabstand und Händedesinfektion
Natürlich gilt auch in unserem Klinikum das Gebot des Mindestabstandes von 1,50 Meter. Eine regelmäßige und konsequente Händedesinfektion ist ebenfalls vorgeschrieben. Hier können Sie erfahren, wie eine Händedesinfektion funktioniert.