Informationen für Patienten

Maskengebot

Im gesamten Klinikum besteht für Besucher, Angehörige, Begleitpersonen und ambulante Patienten absolute Maskenpflicht (FFP2).

Mindestabstand und Händedesinfektion 

Natürlich gilt auch in unserem Klinikum das Gebot des Mindestabstandes von 1,50 Meter. Eine regelmäßige und konsequente Händedesinfektion ist ebenfalls vorgeschrieben. Hier können Sie erfahren, wie eine Händedesinfektion funktioniert.