Mitgefühl am Krankenbett

Ethik

Ethisches Handeln

Unserem Leitbild entsprechend hat das Wohl unserer Patienten und die Respektierung ihres Willens für uns einen sehr hohen Stellenwert. In der konkreten Umsetzung ergeben sich aber immer wieder schwierige Fragen:

  • Wie soll der behandelnde Arzt entscheiden, wenn ein Patient seinen Willen nicht (mehr) äußern kann?
  • Wann ist künstliche Ernährung eine Hilfe für den Patienten und wann führt sie für ihn zu einer Beeinträchtigung?
  • Wann sollen Wiederbelebungsversuche oder lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden, und wann ist es besser, darauf zu verzichten?
  • Sollte eine Operation auch dann durchgeführt werden, wenn nur geringe Hoffnung besteht, dem Patienten damit helfen zu können?

Auf solche und andere ethische Fragen in der Medizin gibt es häufig keine einfachen Antworten. Deswegen suchen wir gemeinsam nach begründeten Entscheidungen.

Ethische Fallbesprechungen

In schwierigen Behandlungssituationen kann die „ethische Fallbesprechung“ (Ethik-Konsil) eine Hilfe sein. Anfragen dazu können sowohl von Patient*innen und Angehörigen als auch von Mitarbeitenden des Behandlungsteams gestellt werden.

Bei einer solchen Besprechung wird gemeinsam das ethische Problem erörtert. Es wird aus medizinischer, pflegerischer, therapeutischer, sozialer, psychologischer, seelsorgerlicher und organisatorischer Sicht betrachtet und der erkennbare oder mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt. Auf dieser Grundlage wird eine gemeinsame Bewertung und eine weitere Behandlungsempfehlung erarbeitet.

Die Empfehlung für die weitere Patientenbehandlung wird protokolliert und das Ergebnisprotokoll in der Patientenakte abgelegt. Das Votum ist nicht juristisch bindend, denn die letzte Verantwortung bleibt bei den behandelnden Ärzt*innen. Von der Empfehlung als Ergebnis des Ethik-Konsils soll aber auch nicht unbegründet abgewichen werden.