Für Patienten

Entlassmanagement

Jeder Patient hat nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V (Rahmenvertrag Entlassmanagement) einen An-spruch auf eine gut vorbereitete und optimal koordinierte Überleitung aus dem Krankenhaus. Zusam-men mit Ihnen und Ihren Angehörigen entwickeln wir unterstützende Hilfeleistungen, die Ihrer indivi-duellen Situation entsprechen und eine gegebenenfalls notwendige Versorgung nach dem stationären Aufenthalt in unserem Hause gewährleisten.

Beispiele von Hilfeleistungen, die zu unserem Entlassmanagement gehören:

  • Planung notwendiger pflegerischer Maßnahmen und Hilfen
  • Beratung zur Pflegeversicherung und Antragsstellung
  • Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen