Mit Datum vom 29.09.2011 erhielt Herr Dr. Allert von der Ärztekammer Niedersachsen eine erneute Weiterbildungsermächtigung zur Facharztausbildung für die Fächer Plastische und Ästhetische Chirurgie sowie Handchirurgie. Diese beläuft sich nun auf 48 Monate für Plastische und Ästhetische Chirurgie sowie 24 Monate für Handchirurgie.
Die genannte Weiterbildungsermächtigung wurde nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 27.11.2004, in geänderter Form vom 01.02.2007 in Kraft getreten, vergeben. Nunmehr können unter Berücksichtigung des Common Trunk (Basisweiterbildung Chirurgie) im Rotationsverfahren mit unseren Kliniken für Allgemein- und Visceralchirurgie, Gefäßchirurgie sowie für Unfallchirurgie und Orthopädie 6 Jahre Weiterbildung für Plastische Chirurgie in unserem Hause absolviert werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, nach Erhalt der Facharztbezeichnung Plastische und Ästhetische Chirurgie die Zusatzbezeichnung Handchirurgie bei uns zu erwerben. Die Umfang der Weiterbildungsermächtigung beträgt 24 Monate. Somit kann die gesamte Zusatzausbildung in unserer Klinik abgeleistet werden.