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Covid-19Aktuelle Regelungen

Liebe Besucherinnen und Besucher, Patientinnen und Patienten,

ab März entfallen weitestgehend die Masken- und Testpflicht für den Auftenthalt in Krankenhäusern. Wir bitten Sie jedoch, folgenden immer noch geltende Regeln einzuhalten:

  • Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen, wenn Sie sich in unserem Haus befinden. Sollten Sie selbst keine entsprechende Schutzmaske besitzen, können Sie diese zum Selbstkostenpreis von 0,50 Euro am Eingang bei uns erwerben.
  • Vulnerable Gruppen und Menschen mit Krankheitssymptomen müssen auch als Patientin/Patient eine FFP2-Maske tragen. Ansonsten besteht für Patientinnen und Patienten keine Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske.
  • Die allgemeine Testpflicht entfällt für alle Personengruppen.
  • Bitte sehen Sie von einem Besuch in unserem Haus ab, wenn Sie erkältet sind.

Bitte bleiben Sie gesund.

Patienten & Besucher