Liebe Besucherinnen und Besucher, Patientinnen und Patienten,
ab März entfallen weitestgehend die Masken- und Testpflicht für den Auftenthalt in Krankenhäusern. Wir bitten Sie jedoch, folgenden immer noch geltende Regeln einzuhalten:
- Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen, wenn Sie sich in unserem Haus befinden. Sollten Sie selbst keine entsprechende Schutzmaske besitzen, können Sie diese zum Selbstkostenpreis von 0,50 Euro am Eingang bei uns erwerben.
- Vulnerable Gruppen und Menschen mit Krankheitssymptomen müssen auch als Patientin/Patient eine FFP2-Maske tragen. Ansonsten besteht für Patientinnen und Patienten keine Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske.
- Die allgemeine Testpflicht entfällt für alle Personengruppen.
- Bitte sehen Sie von einem Besuch in unserem Haus ab, wenn Sie erkältet sind.
Bitte bleiben Sie gesund.